05. Okt 2022
Mit Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes sollen flächendeckende Schulschließungen in jedem Fall vermieden werden.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/3627) auf eine Kleine Anfrage (20/3331) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Die Abgeordneten hatten sich nach der Pandemievorsorge im Bildungsbereich erkundigt.
Durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz seien die Länder außerdem ermächtigt, Testungen an Schulen zu veranlassen und eine Maskenpflicht ab Klasse fünf zu verordnen. Da eine Maske nur dann sinnvoll sei, wenn sie dauerhaft und gut sitzend getragen werde, beginne die Maskenpflicht an Schulen laut neuer Verordnung erst nach der Jahrgangsstufe vier.
Mit Blick auf die drohende Energiekrise habe der Präsident
der Bundesnetzagentur versichert, dass das Aufrechterhalten der Präsenzlehre
„oberste Priorität“ habe und Hochschulen als „geschützte Kunden“ gelten würden.
aus "Heute im Bundestag" vom 5.10.2022
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