29. Apr 2021
Das Kinderkrankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28418) auf eine Kleine Anfrage (19/28055) der FDP-Fraktion klar. Eine temporäre Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld, etwa in der Corona-Pandemie, sei mit Blick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bedenklich. Bei gleicher Leistungsfähigkeit seien Steuerpflichtige grundsätzlich gleich hoch zu besteuern.
Auch Gründe der Steuergerechtigkeit führt die
Bundesregierung gegen eine Aussetzung des Progressionsvorbehalts für bestimmte
Lohnersatzleistungen an: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen
beispielsweise, die während der Krise unter erschwerten Bedingungen arbeiteten,
unterlägen der vollen progressiven Besteuerung und der vollen
Sozialabgabenpflicht.
aus "Heute im Bundestag" vom 28.4.2021
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