Kinderkrankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

29. Apr 2021

Quelle: Bundestag

Das Kinderkrankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28418) auf eine Kleine Anfrage (19/28055) der FDP-Fraktion klar. Eine temporäre Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld, etwa in der Corona-Pandemie, sei mit Blick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bedenklich. Bei gleicher Leistungsfähigkeit seien Steuerpflichtige grundsätzlich gleich hoch zu besteuern.

Auch Gründe der Steuergerechtigkeit führt die Bundesregierung gegen eine Aussetzung des Progressionsvorbehalts für bestimmte Lohnersatzleistungen an: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen beispielsweise, die während der Krise unter erschwerten Bedingungen arbeiteten, unterlägen der vollen progressiven Besteuerung und der vollen Sozialabgabenpflicht.

aus "Heute im Bundestag" vom 28.4.2021

Politik und Gesellschaft

In diesem Bereich geht es um Familien und die Welt um sie herum. Wir verfolgen, so weit uns das möglich ist, familienpolitische Debatten.

Was im Deutschen Bundestag zum Thema Familie und Bildung auf der Tagesordnung steht, haben wir in der Rubrik "Aus dem Bundestag" aufgesammelt.

Eine solidarische Gesellschaft ist für Familien essentiell. Unsere 5 Cent zum Thema Engagement bildet die Rubrik "Spenden und Helfen".

Wo es aktuell Geld und andere Unterstützung für Engagement und Projektideen gibt, bündeln wir in der Rubrik "Ausschreibungen und Förderungen"

Kostenlos, werbefrei und unabhängig.
Dein Beitrag ist wichtig, damit das so bleibt.

Unterstütze unsere Arbeit via PayPal.

Newsletter abonnieren

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt ein Analyse-Tool, welches dazu genutzt werden kann, anonymisiert Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen

Wählen Sie bitte aus ob für Funktion der Website notwendige Cookies gesetzt werden bzw, ob Sie die Website unter Einbindung externer Komponenten nutzen.