21. Jun 2022
Mit dem 28. BAföG-Änderungsgesetz (28. BAföGÄndG) soll in Notlagen zukünftig der Kreis der BAföG-Empfänger erweitert werden können.
Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/2298) hervor.
Viele Auszubildende hätten während der
Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren und seien dadurch in finanzielle
Notlagen geraten. Auch wenn der Arbeitsmarkt sich mittlerweile wieder erholt
habe, sei es wichtig, für zukünftige Krisenlagen vorbereitet zu sein. Daher
soll die Bundesregierung dazu ermächtigt werden, im Falle einer bundesweiten
Notlage den Personenkreis der BAföG-Empfänger zu erweitern, sofern die Krise
negativen Einfluss auf den „Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende
Nebentätigkeiten“ hat. Dieser Personenkreis soll neben Studierende auch
Schülerinnen und Schüler umfassen, die sich in einer förderungsfähigen
Ausbildung befinden.
aus "Heute im Bundestag" vom 20.6.2022
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