Leihmutterschaften: Kindeswohl steht im Vordergrund

Quelle: Bundestag

Bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Leihmutterschaften steht nach Angaben der Bundesregierung das Kindeswohl im Vordergrund.

Ein wesentliches Anliegen bei der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) sei es gewesen, das Entstehen sogenannter gespaltener Mutterschaften zu verhindern, bei denen genetische und austragende Mutter nicht identisch sind, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Im Interesse des Kindeswohls wollte der Gesetzgeber die Eindeutigkeit der Mutterschaft gewährleisten. Eine gespaltene Mutterschaft würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten. Die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohls befürchten.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 27.4.2020

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