11. Feb 2021
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag zu Bundesmitteln für den Schul- und Hochschulbau vorgelegt.
Darin fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, durch den das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung vollständig aufgehoben wird und stattdessen eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Artikel 91b des Grundgesetzes verankert wird. So soll der chronischen Unterfinanzierung des Schul- und Hochschulwesens entgegengewirkt werden. Bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes soll sichergestellt werden, dass Länder und Kommunen mit genügend Ressourcen ausgestattet werden, um die erforderlichen Maßnahmen für Neubau und Sanierung an Schulen und Hochschulen zügig umzusetzen. Die Fördervolumina für Schul- und Hochschulbau sollen weiter erhöht werden, so dass bestehende Rückstände zielgerichtet behoben und zukünftig notwendige Investitionen realisiert werden können. In Absprache soll mit den Ländern über gemeinsam definierte Standards sichergestellt werden, dass alle baulichen Maßnahmen im Sinne einer Förderung von Räumen, Hygiene, Digitalisierung und Inklusion an Schulen und Hochschulen umgesetzt werden, Förderprogramme sollen entsprechend geöffnet und in ihren Volumina angepasst werden.
Aus "Heute im Bundestag" vom 11.2.2021
In diesem Bereich geht es um Familien und die Welt um sie herum. Wir verfolgen, so weit uns das möglich ist, familienpolitische Debatten.
Was im Deutschen Bundestag zum Thema Familie und Bildung auf der Tagesordnung steht, haben wir in der Rubrik "Aus dem Bundestag" aufgesammelt.
Eine solidarische Gesellschaft ist für Familien essentiell. Unsere 5 Cent zum Thema Engagement bildet die Rubrik "Spenden und Helfen".
Wo es aktuell Geld und andere Unterstützung für Engagement und Projektideen gibt, bündeln wir in der Rubrik "Ausschreibungen und Förderungen"
Kostenlos, werbefrei und unabhängig.
Dein Beitrag ist wichtig, damit das so bleibt.
Unterstütze unsere Arbeit via PayPal.