Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll der Mindestbetrag beim Elterngeld von 300 auf 400 Euro und beim Elterngeld-Plus von 150 auf 200 Euro angehoben werden.
In einem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zudem soll eine Dynamisierung des Mindest- und des Höchstbetrages in das Bundeselterngeld- und das Elternzeitgesetz aufgenommen werden, die sich nach der Entwicklung des allgemeinen Verbraucherindexes richtet, und die Anrechnung des Elterngeldes auf Transferleistungen bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung aufgehoben werden.
Die Linksfraktion verweist darauf, dass die Verbraucherpreise zwischen 2007 und 2018 um 15,8 Prozent gestiegen seien. Allein um diese Entwicklung auszugleichen, müsste der Mindestbetrag beim Elterngeld auf 347,40 Euro und beim Elterngeld-Plus auf 173,70 Euro angehoben werden. Von allen Leistungsbeziehern, deren Kinder ab 2016 geboren wurden, erhielten 26,6 Prozent lediglich den Mindestbetrag. Unter den Frauen seien es sogar 32,3 Prozent. Der hohe Anteil an Eltern, die lediglich den Mindestbetrag erhalten, lasse Rückschlüsse auf die vorherige Einkommenssituation zu, da es sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung handle. Seit der Reform des Elterngeldes von 2011 werde dies zudem auf Transferleistungen wie Hartz IV angerechnet. Das Elterngeld erreiche somit nicht mehr Familien mit geringem oder keinem Einkommen, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 18.12.2019
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