25. Feb 2021
Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollen die Paragrafen 218, 218a, b uns c sowie die Paragrafen 219, 219 a und b zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.
In einem Antrag (19/26980) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Entwurf für ein "Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte" vorzulegen, der auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzt. Zudem sollen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe zur Empfängnisverhütung ohne Alters- und Indikationseinschränkungen durch die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernommen werden. Die Kassen sollen Budgets bilden, aus denen auch die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie beispielsweise Kondome erstattet werden. Ebenfalls sollen Schwangerschaftsabbrüche und deren Nachsorge als Teil der Gesundheitsversorgung im Fünften Sozialgesetzbuch verankert werden und die Kosten von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Auch das Recht auf umfassende und auf Wunsch anonyme Beratung zu Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung soll als Teil der Gesundheitsversorgung im SGB V verankert werden. Darüber hinaus sprechen sich die Linken dafür aus, dass auch für alle Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen für alle Menschen mit ungewollter oder medizinisch begründeter Kinderlosigkeit die Kosten übernommen werden.
Die Linksfraktion verweist darauf, dass gemäß des
Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der
Vereinten Nationen (CEDAW) die Vertragsstaaten verpflichtet sind, alle
strafrechtlichen Vorschriften zur Diskriminierung der Frau aufzuheben. Da der
Schwangerschaftsabbruch in Deutschland aber noch immer als Straftat gelte,
würden "Menschen, die schwanger werden können, in der überwiegenden
Mehrzahl Frauen", damit gesetzlich diskriminiert.
aus "Heute im Bundestag" vom 25.2.2021
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