08. Apr 2024
Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden seit dem Jahr 2020 gemäß Paragraf 5 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel 394 Erzeugnisse angezeigt,
, in deren Produktnamen „Kinder“, „Children“ oder „Kids“ aufgeführt waren. Das geht aus einer Antwort (20/10862) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10506) der AfD-Fraktion hervor.
Allerdings sei nicht bekannt, ob und welche Erzeugnisse nach ihrer Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit tatsächlich in Deutschland in Verkehr gebracht wurden oder noch auf dem deutschen Markt erhältlich seien.
Die Abgeordneten hatten sich unter anderem danach erkundigt, wie viele Nahrungsergänzungsmittel, deren Verkauf sich an Kinder richtet, auf dem deutschen Markt angeboten werden.
aus "Heute im Bundestag" vom 8.4.2024
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