25. Jan 2021
Die Entscheidung für die Öffnung der HPI Schul-Cloud für Schulen, die über keine anderen Möglichkeiten eines digital gestützten Distanz-Unterrichts während der Zeit von pandemiebedingten Schulschließungen verfügen, wurde laut Bundesregierung allein unter dem Gesichtspunkt getroffen, alle geeigneten und sofort verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen.
So sollten die Länder in ihren Aufgaben unterstützt werden und schulisches Lernen unter diesen besonderen Bedingungen ermöglicht werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25875) auf die FDP-Anfrage (19/25175). Auch durch das Angebot des HPI als ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderter Zuwendungsempfänger sei die Bundesregierung kein Anbieter von Schulclouds, Lernplattformen oder digitalen Lern-Management-Systemen. Ein dauerhafter Betrieb solcher Angebote sei und bleibe eine bei den Ländern angesiedelte Aufgabe.
Ferner unterstreicht die Bundesregierung, dass
auch das Vorhaben "OpenEduHub" dem Zweck gedient habe, in der Zeit
der coronabedingten Schulschließungen Schulen die Möglichkeit für einen digital
gestützten Unterricht zu Hause zu geben, die keinen Zugang zu den notwendigen
technischen Ressourcen hatten.
Aus "Heute im Bundestag" vom 22.1.2021
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