25. Jan 2021
Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können nach Angaben der Bundesregierung bei Bedarf ohne vorherige Konsultation eines Arztes zugelassene Psychotherapeuten in Anspruch nehmen.
Den Versicherten stünden neben den psychotherapeutisch tätigen Ärzten auch approbierte Psychologische Psychotherapeuten zur Verfügung, heißt es in der Antwort (19/25950) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25234) der Linksfraktion.
Zudem gebe es für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum 21 Lebensjahr spezialisierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Aus "Heute im Bundestag" vom 25.1.2021
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