25. Sep 2024
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist ein Thema
der Antwort der Bundesregierung (20/12625) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12399). Danach wird mit dem im Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ ab dem Schuljahr 2026/27 jahrgangsweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt. Der Rechtsanspruch tritt den Angaben zufolge ab dem 1. August 2026 in Kraft, gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet.
Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der
Bund laut Vorlage mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für
Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur. Auch an den
Betriebskosten werde sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft
unterstützen, führt die Bundesregierung weiter aus. Die
Betriebskostenbeteiligung werde ab 2026 jährlich auf bis zu 1,3 Milliarden Euro
pro Jahr ab 2030 aufwachsen.
aus "Heute im Bundestag" vom 30.8.2024
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