12. Jan 2026
Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeit und Notwendigkeit von Reformen im Familienrecht und bezieht in ihre Überlegungen auch den Zehnten Familienbericht ein.
Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/3473) auf eine Kleine Anfrage (21/3210) der AfD-Fraktion. Im Zehnten Familienbericht wurde unter anderem gefordert, ein „Gesamtkonzept zur Stärkung gemeinsamer Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung“ zu entwickeln und die rechtlichen Rahmenbedingungen besser an die gesellschaftliche Lebenswelt von Familien anzupassen.
Die Regierung verweist in der Antwort zugleich darauf, dass die geltende Rechtslage schon heute die Situation getrennt lebender Eltern an vielen Stellen berücksichtige. So bestehe unter anderem nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) für getrennt erziehende Elternteile der gleiche individuelle Anspruch auf Elterngeld wie für Elternteile in Paarbeziehungen, wenn das Kind weiterhin mit beiden Elternteilen in einer häuslichen Gemeinschaft lebe.
aus "Heute im Bundestag" vom 12.1.2026
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