20. Nov 2024
Die Abweichungen zwischen der Mittelplanung der Länder und dem tatsächlichen Mittelbedarf im Rahmen des DigitalPakts Schule sind teilweise erheblich.
Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13218) auf eine Kleine Anfrage (20/12858) der CDU/CSU-Fraktion zu den Finanzmitteln für den DigitalPakt Schule.
Aufgrund der beständigen Abweichungen
berücksichtige der Bund bei der bedarfsgerechten Haushaltsaufstellung des
Bundes neben der Mittelanmeldung auch die gemeldete Mittelbindung und den
tatsächlichen Mittelabfluss. „Sollte sich im Einzelplan 30 ein Finanzierungsbedarf
oberhalb der derzeit zur Verfügung stehenden 1,25 Milliarden Euro im Jahr 2024
ergeben, wird im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen die
Finanzierung gesichert werden. Die Mittel werden bedarfsgerecht bereitgestellt.
Einschränkungen bei der Durchführung der vereinbarten Maßnahmen beim
DigitalPakt Schule aufgrund fehlender Bundesmittel können ausgeschlossen
werden“, betont die Bundesregierung weiter.
aus "Heute im Bundestag" vom 15.10.2024
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