31. Jul 2025
Im Konsumcannabisgesetz ist nach Angaben der Bundesregierung der Ausbau von Präventionsangeboten geregelt.
Das solle zu einem verbesserten Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen, heißt es in der Antwort (21/983) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/768) der AfD-Fraktion.
Für die Suchtprävention sowie Frühinterventionen bei Verstößen von Minderjährigen die Vorgaben des Gesetzes oder bei Kindeswohlgefährdungen seien die Länder zuständig. Unterstützend habe das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) die cannabisbezogenen Informations- und Präventionsangebote sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene deutlich ausgebaut.
Auch die Resilienzstärkung für die vulnerable Gruppe der Kinder und Jugendlichen sei weiterentwickelt worden. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen stehe im Fokus, vor den gesundheitlichen und sozialen Risiken des Cannabiskonsums zu warnen.
aus "Heute im Bundestag" vom 30.7.2025
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