So verwenden die Länder freigewordene Bafög-Mittel

Quelle: Bundestag

Im Jahr 2018 haben die Länder insgesamt 1,064 Milliarden Euro aus frei gewordenen BAföG-Mitteln zur Verfügung gehabt, da der Bund seit 2015 die Kosten für das BAföG allein übernimmt.

Das sind knapp 14 Millionen Euro weniger als die Länder im Jahr 2017 angegeben haben, schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorliegenden Bericht zur Verwendung der in den Landeshaushalten freigewordenen BAföG-Mittel. Mit Beschluss vom 4. November 2015 hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, ihn jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres darüber zu unterrichten, wie die Länder die frei gewordenen Mittel einsetzen.

Neun Länder hätten dieselbe Entlastungssumme für 2018 wie für das Jahr 2017 (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland) gemeldet. Sachsen habe einen leichten Aufwuchs der verwendeten BAföG-Entlastung in Höhe von 130.000 Euro angegeben. Hamburg (minus zwei Millionen Euro), Mecklenburg-Vorpommern (minus 2,5 Millionen Euro), Niedersachsen (minus 5,5 Millionen Euro), Sachsen-Anhalt (minus 163.000 Euro), Schleswig-Holstein (minus 1,4 Millionen Euro) und Thüringen (minus 2,342 Millionen Euro) verzeichneten einen Rückgang der verwendeten BAföG-Entlastung. Im Vorjahresvergleich seien von den freigewordenen Geldern rund 15,7 Millionen Euro mehr für den Schulbereich (2018 insgesamt rund 395 Millionen Euro) sowie rund 2,8 Millionen Euro weniger im Hochschulbereich ausgegeben worden (2018 insgesamt rund 830 Millionen Euro).

Hamburg habe angegeben, die frei gewordenen Gelder in 2018 für Verbesserungen im Bildungsbereich genutzt zu haben, wobei nicht weiter nach Schule und Hochschule differenziert worden sei. Die Mittel ordnet die Bundesregierung daher wie im vergangenen Jahr dem Hochschulbereich zu, womit sich ein Rückgang im Hochschulbereich von 2 Millionen Euro ergibt. Auch Sachsen-Anhalt (minus 163.000 Euro) und Thüringen (rund minus 1,5 Millionen Euro) gaben im Hochschulbereich weniger als im Vorjahr aus. Etwas mehr Kapital im Hochschulbereich hätten Mecklenburg-Vorpommern (330.000 Euro), Niedersachsen (245.000 Euro), Saarland (150.000 Euro), Sachsen (130.000 Euro) eingesetzt.

Mit 16,7 Millionen Euro hätte Niedersachsen im frühkindlichen Bildungsbereich deutlich mehr Geld in die Hand genommen. Wie auch im Vorjahr seien die Mittel für ein Stufenkonzept zur Einführung einer dritten Kraft in Krippengruppen eingesetzt worden. Das Saarland habe mehr Geld für die Hochschulen für Musik und für die bildenden Künste ausgegeben. Sachsen-Anhalt habe Kapital im Hochschulbereich auch für die Ko-Finanzierung nationaler und internationaler Forschungs- und Fördermittel sowie für EU-Strukturförderungsfonds verwendet. Schleswig-Holstein habe wie auch schon 2017 die Mittel ausschließlich im schulischen Bereich eingesetzt; Hessen und Sachsen-Anhalt hätten sich dagegen ausschließlich im Hochschulbereich engagiert.

Im Schulbereich hätten die Länder die BAföG-Mittel vornehmlich für mehr Personal (zusätzliche Lehrkräfte, Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung, Unterrichtsvertretungen, Weiterbildungsmaßnahmen), Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, Berufsorientierungsmaßnahmen und für den Ausbau der Ganztagsbetreuung eingesetzt. Einige Länder hätten Teile der Mittel auch in Schulsanierungsmaßnahmen (Berlin) beziehungsweise in die Ausstattung der Schulen (Bremen) oder den Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals (Mecklenburg-Vorpommern) investiert.

Im Hochschulbereich hätten die Länder in der Regel mit den freigewordenen BAföG-Mitteln vornehmlich die Grundfinanzierung der Hochschulen verbessert. Geld sei auch in Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie in die Infrastruktur geflossen oder es sei der Hochschulpakt mit finanziert worden (Nordrhein-Westfalen und Hessen). Weitere Mittel seien auch zur Verbesserung der Qualität in der Lehre oder zur Förderung der Sanierung von Studentenwohnheimen verwendet worden.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 29.5.2019

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