Sprachförderung durch Kita-Qualitätsgesetz weiterentwickeln

09. Nov 2022

Quelle: Bundestag

Der Petitionsausschuss spricht sich dafür aus, die Sprachförderung in den Kitas zu verstetigen und die dafür erforderlichen Strukturen in den Ländern durch einen entsprechenden bundesrechtlichen Rahmen abzusichern.

Die in einer öffentlichen Petition (ID 137016) erhobene Forderung nach Weiterführung des Ende 2022 auslaufenden Bundesprogramms „Sprach Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ fand indes bei der Ausschussmehrheit keine Unterstützung. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sprachen sich während der Sitzung am Mittwoch für eine Überweisung der Petition an die Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ sowie für eine Zuleitung der Eingabe an die Länderparlamente aus, „soweit es darum geht, die Förderung der sprachlichen Bildung in den Kindertageseinrichtungen durch ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Kita-Qualitätsgesetz) weiterzuentwickeln“. Die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke hatten hingegen für die Berücksichtigungs-Überweisung der Petition sowie deren Zuleitung an die Landtage ohne die erwähnte Einschränkung votiert.

In der von 277.882 Personen mitgezeichneten Petition wird darauf verwiesen, dass durch das Programm in vielen Kitas Strukturen und Kompetenzen geschaffen worden seien, damit Kinder bei ihrem Spracherwerb unterstützt werden und praktische Inklusionsarbeit ermöglicht wird. Konkret bedeute dies, „dass wir für Kinder und Familien, die es nicht so einfach haben, ein Angebot schaffen, das nicht nur zur Chancengleichheit beiträgt, sondern gerade denjenigen hilft, die diese Hilfe besonders benötigen“, schreibt die Petentin. Zur Fortführung und Verstetigung des Bundesprogramms ab 2023 müssten ausreichend Haushaltsmittel, mindestens auf dem Niveau von 2022, bereitgestellt werden, wird verlangt. „Diese Mittel müssen gesondert bereitgestellt werden und dürfen nicht mit den vorgesehenen zwei Milliarden Euro jährlich für die Fortsetzung des Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (Gute-Kita-Gesetz) verrechnet werden“, heißt es in der Eingabe.

Laut der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung gelangt der Petitionsausschuss mehrheitlich zu der Einschätzung, dass im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes Maßnahmen der sprachlichen Bildung umgesetzt werden können. „Möglich ist damit auch eine Überführung des Bundesprogramms ,Sprach-Kitas' in Landesstrukturen“, heißt es in der Vorlage. Da die Länder bei der Wahl ihrer Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung ausgehend von der jeweiligen Situation der Kindestagesbetreuung im Land Prioritäten setzen müssten, könnten sie entscheiden, ob eine Überführung des Programms „Sprach-Kitas“ oder einzelner Programmbestandteile mit Mitteln aus dem Kita-Qualitätsgesetz oder aus Landesmitteln erfolgen solle.

Der Petitionsausschuss hält es auch aufgrund des zeitnahen Auslaufens des Bundesprogramms sowie wegen der überragenden Bedeutung der Sprachförderung in den Kitas für den Bildungsweg und die soziale Integration von Kindern für zwingend notwendig, den Entwurf des Kita-Qualitätsgesetzes rechtzeitig zu beschließen, die dafür vorgesehenen Bundesmittel haushalterisch abzusichern und gemeinsam mit den Ländern die strukturellen Voraussetzungen für eine Fortentwicklung und Verstetigung der sprachlichen Bildung in den Kitas zu schaffen, heißt es in der Vorlage. Zu begrüßen sei zudem die Bereitschaft der Bundesregierung, gemeinsam für eine Übergangslösung zu sorgen.

aus "Heute im Bundestag" vom 9.11.2022

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