Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie erstmals zum 15. März 2020 dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf dessen Bitte hin über die Umsetzung des DigitalPakts Schule berichten wird.
Entsprechende Berichte der Länder liegen noch nicht vor. heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die nach der Umsetzung des Digitalpaktes gefragt hatte. Alle Länder hätten aber bereits eine Förderbekanntmachung publiziert und benannte Stellen als Ansprechpartner für die Umsetzung des DigitalPakts Schule eingerichtet.
Die Bundesregierung unterstreicht, dass der DigitalPakt Schule einen entscheidenden Beitrag für den Aufbau digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Deutschland leiste. Gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes (GG) dürften die Fördermittel des Bundes sowie die Eigenanteile von Ländern und Kommunen ausschließlich für investive Vorhaben eingesetzt werden. Die Länder hätten sich verpflichtet, darüber hinaus eigene Leistungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu erbringen, insbesondere die Sicherstellung von Wartung und Support der neu zu errichtenden Infrastrukturen sowie eine bedarfsgerechte Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 20.1.2020
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