04. Feb 2021
Statistiken zu Verkehrsunfällen, an denen Kinder und Jugendliche beteiligt waren, veröffentlicht die Bundesregierung
in den verschiedenen Anlagen zu ihrer Antwort (19/26063)
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25556).
In der Antwort wird zudem darauf verwiesen, dass das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fortwährend prüfe, wie der
Straßenverkehr durch verhaltensrechtliche Regelungen sicherer gestaltet werden
kann. Zuletzt seien mit der 54. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20. April 2020 zahlreiche
Änderungen zur Steigerung der Sicherheit und Attraktivität des Fuß- und
Radverkehrs umgesetzt worden, wie zum Beispiel die Ausweitung des Parkverbots
vor Kreuzungen und Einmündungen bei Vorhandensein eines straßenbegleitenden Radwegs
sowie die Einführung eines Mindestabstands beim Überholen von Radfahrern durch
Kraftfahrzeuge. "Diese Regelungen sollen insbesondere auch Kindern und
Jugendlichen zugutekommen", schreibt die Bundesregierung.
aus "Heute im Bundestag" vom 4.2.2021
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