Versorgungslücke bei Schwangerschaftsabbrüchen

20. Nov 2024

Quelle: Bundestag

In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verteidigten am Mittwoch zwei Mitglieder der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ deren Abschlussbericht und die darin enthaltene Forderung zur Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch.

Dieses definiert Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich als rechtswidrig, erlaubt sie innerhalb der ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft aber unter bestimmten Umständen wie einer verpflichtenden Beratung.

Im April dieses Jahres hatte der Abschlussbericht das Thema Schwangerschaftsabbrüche wieder in den Fokus gerückt, weil mit ihm eine Aufforderung an die Politik verbunden war, gesetzgeberisch tätig zu werden, um Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren. Diese Forderung erneuerten sowohl Liane Wörner, Professorin für Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz als auch Friederike Wapler, Professorin für Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in der Sitzung des Ausschusses.

Der Bericht der Kommission liegt auch als Unterrichtung (20/11530) der Bundesregierung vor. Um Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, empfehlen die Sachverständigen zum einen, Aufklärung und Prävention zu stärken, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Zudem schlagen sie einen kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln auch nach dem Ende des 22. Lebensjahres und Änderungen bei der Beratungspflicht vor. „Die Beratung ist essenzieller Baustein und Problem. Es ist widersprüchlich, dass eine Pflicht zur Beratung und die Erwartung zur Mitwirkung der Schwangeren bestehen, dass Beratung gleichzeitig zielorientiert und ergebnisoffen sein soll und dass es eine zusätzliche Wartefrist gibt“, erläuterte Wörner in der Sitzung.

Die Kommission kommt in dem Bericht ferner zu dem Schluss, dass die Begründungen des Gesetzgebers von 1990 für ein Verbot der Eizellspende, insbesondere das Ziel einer Vermeidung einer gespaltenen Mutterschaft, „heute als überholt und nicht mehr überzeugend gelten“. Eine Legalisierung der Eizellspende sei zulässig, sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhe, die insbesondere den Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleiste, so die Kommission.

In der Diskussion im Ausschuss betonten die Koalitionsfraktionen, dass sie hinter den Ergebnissen des Abschlussberichts stünden und sich für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen stark machten. Denn die aktuelle Gesetzesgrundlage stehe dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen entgegen. Dies unterstrich auch die Gruppe Die Linke. Heftige Kritik kam dagegen von der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion, die der Kommission vorwarfen, nicht unabhängig gearbeitet, sondern „gewünschte Ergebnisse“ geliefert zu haben.

Deutlich wurde in dem Fachgespräch und der anschließenden Fragerunde außerdem, dass es offensichtlich erhebliche, regional abweichende Versorgungslücken für Frauen gibt, die vorhaben, eine Schwangerschaft abzubrechen. Insbesondere staatliche Häuser könnten sich dem verweigern, weil es eben rechtswidrig sei, sagte Wapler. Auf die schlechte Versorgungslage wiesen auch Grüne und die FDP hin, letztere verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass es schon im Studium erhebliche Lücken beim Thema Schwangerschaftsabbrüche gebe.

aus "Heute im Bundestag" vom 16.10.2024

Politik und Gesellschaft

In diesem Bereich geht es um Familien und die Welt um sie herum. Wir verfolgen, so weit uns das möglich ist, familienpolitische Debatten.

Was im Deutschen Bundestag zum Thema Familie und Bildung auf der Tagesordnung steht, haben wir in der Rubrik "Aus dem Bundestag" aufgesammelt.

Eine solidarische Gesellschaft ist für Familien essentiell. Unsere 5 Cent zum Thema Engagement bildet die Rubrik "Spenden und Helfen".

Wo es aktuell Geld und andere Unterstützung für Engagement und Projektideen gibt, bündeln wir in der Rubrik "Ausschreibungen und Förderungen"

Kostenlos, werbefrei und unabhängig.
Dein Beitrag ist wichtig, damit das so bleibt.

Unterstütze unsere Arbeit via PayPal.

Newsletter abonnieren

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt ein Analyse-Tool, welches dazu genutzt werden kann, anonymisiert Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen

Wählen Sie bitte aus ob für Funktion der Website notwendige Cookies gesetzt werden bzw, ob Sie die Website unter Einbindung externer Komponenten nutzen.