10. Mär 2021
Der Bundesrat will den Ländern und Kommunen mehr Zeit bei der Umsetzung des Masernschutzgesetzes geben. Statt zum 31. Juli soll die Impfpflicht erst ab 31.12.2022 gelten.
Seit dem 1. März 2020 gelten neue Regeln zum Masernschutz im Infektionsschutzgesetz. Danach müssen Gemeinschaftseinrichtungen den Immunstatus aller Personen, die dort betreut werden oder tätig sind, bis zum Stichtag erfassen und dokumentieren.
Kitas und Schulen seien durch den Kampf gegen die Covid-19-Pandemie stark beansprucht, argumentiert der Bundesrat. Die Verpflichtung zum Abschluss der Überprüfung bis zum 31. Juli 2021 würde die insofern bestehende besondere Belastungssituation weiter verschärfen.
Die Umsetzung sei aufwändig. So würden Schulen beispielsweise eine große Zahl an Personen überprüfen müssen: sämtliche Lehrkräfte, auch diejenigen im Vorbereitungsdienst, das weitere pädagogische Personal - sowie sämtliche Schülerinnen und Schüler. Das fortdauernde Pandemiegeschehen erschwere die Durchführung und Organisation der Überprüfung.
Eine Verlängerung der Umsetzungsfrist sei erforderlich, um den derzeit ohnehin enormen Druck auf die Schulen und Kitas nicht noch weiter zu vergrößern. Auch die Gesundheitsämter würden profitieren.
Das letzte Wort hat die Bundesregierung. Ob und wann sie dem Anliegen der Länderkammer folgt, ist offen.
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