03. Aug 2020
Im Bundeskabinett steht ein wichtiger Gesetzesentwurf für Familien zur Abstimmung bereit. Der so genannte „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“. Dazu ein Gastkommentar von Sebastian Heimann, Geschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.
von Sebastian Heimann
Ab 2021 soll sich der Kinderfreibetrag auf 8.388 Euro erhöhen und es eine Kindergelderhöhung um 15 Euro geben (1.-2. Kind: je 219 Euro, 3. Kind: 225 Euro, jedes weitere: 250 Euro).
Erhöhung. Das klingt gut. Gut ist es auch zu wissen, dass die Erhöhungen des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes keine Staatsgeschenke sind. Tatsächlich handelt es sich zum größten Teil um eine Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern auf das Existenzminimum von Eltern (Grundfreibetrag) und ihrer Kinder (Kinderfreibetrag). Dass es aber doch Präsente sind, vermitteln derzeit die meisten Medien: „Steuergeschenke“, „Milliardenentlastungen trotz Haushaltsdefizit“, „Familien profitieren von Steuersenkungen“.
Sehen Sie es wie folgt: Wenn Sie über das Jahr hindurch zu viele Steuern von Ihrem Einkommen bezahlt haben, würde der Bescheid des Finanzamtes auf Rückerstattung folgenden, natürlich überspitzt formuliert, Wortlaut haben:
„Ihre Steuerrückerstattung ist ein Geschenk Ihrer Politiker und Politikerinnen.“ Klingt nicht richtig, nicht wahr?
Vor 30 Jahren verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in einem von Familien erstrittenen Grundsatzurteil (BVerfGE 82,60 – 1 BvL 20/84 v. 29.05.1990), dass bei der Einkommensbesteuerung der Familie ein Betrag in Höhe des Existenzminimums steuerfrei bleiben muss. Nur das darüber hinausgehende Familieneinkommen darf der Besteuerung überhaupt unterworfen werden.
Aus diesem Grund ist das Kindergeld – systematisch richtig – im Einkommensteuergesetz geregelt. Es ist vorrangig eine monatliche Steuervergütung für zu viel erhobene Steuern. Am Ende des Steuerjahres wird es von Amts wegen mit der einkommensabhängigen, individuellen Wirkung des Kinderfreibetrages verrechnet. In der Praxis heißt das: Alle Eltern beziehen zunächst das Kindergeld. Erst wenn das Kindergeld höher ist als die Steuererstattung durch den Kinderfreibetrag, darf man überhaupt von einer Familienförderung sprechen (§ 31 EStG). Davon profitieren vor allem Familien mit niedrigem Einkommen und kinderreiche Familien.
Die Karlsruher Richter stellten ebenfalls klar, dass die Dringlichkeit einer Haushaltssanierung – dies ist gerade jetzt in der Coronakrise von besonderer Bedeutung – nicht als Rechtfertigung herangenommen werden darf, Eltern und Kindern Steuerfreibeträge zu verweigern.
Das bedeutet folgerichtig: Die Erhöhung von Kinderfreibetrag und vom Kindergeld ist also kein familienpolitisches Geschenk, sondern klare Vorgaben für eine gerechte Besteuerung von Familien vom Bundesverfassungsgericht.
Damit nicht genug: Der jetzige Gesetzesentwurf hat sogar einen nicht unerheblichen Geburtsfehler. Der Kinderfreibetrag liegt deutlich unter dem steuerlichen Grundfreibetrag für Erwachsene (ab 2021: 9.696 Euro). Kinder sind aber keine „kleinen Menschen“, die nur einen Bruchteil der materiellen und finanziellen Bedarfe haben. Jede Mutter und jeder Vater wird das bestätigen können. Obwohl die Angleichung des Kinder- und Grundfreibetrages bereits mehrfach versprochen worden ist (zuletzt durch Angela Merkel vor der Bundestagswahl 2017), werden Familien abermals bitter enttäuscht.
Für den Deutschen Familienverband und seine Mitglieder gilt ein wichtiger Grundsatz: „Jedes Kind muss dem Staat gleich viel Wert sein.“ Wir halten es für dringend geboten, die Erhöhung des Kindergeldes nach oben zu korrigieren: 330 Euro je Kind und Monat. Das bedeutet, dass das Kindergeld der maximalen steuerlichen Wirkung des Kinderfreibetrages entsprechen muss.
Die Forderungen nach einer deutlichen Kindergelderhöhung und der Anpassung des Kinderfreibetrages an den Grundfreibetrag sind heute wichtiger denn je. In der Coronakrise haben Familien am meisten gelitten. Erhebliche Einkommensverluste, Schließung von Kindergärten und Kindertagesstätten oder gar Arbeitslosigkeit haben stark Familien zugesetzt.
Berechnungen des Deutschen Familienverbandes zeigen ganz deutlich, dass bereits eine Zweikind-Familie durch Steuern und Sozialabgaben dermaßen finanziell belastet wird, dass sie regelmäßig unter das Existenzminimum rutscht.
Wenn man Familien ehrlich helfen will, muss die Politik an drei zentralen Punkten ansetzen:
1. Ein Kindergeld in Höhe von 330 Euro
2. Gleichstellung des Kinderfreibetrages mit dem Grundfreibetrag für Erwachsene
3. Ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung (Erklärfilm)
In diesem Bereich geht es um Familien und die Welt um sie herum. Wir verfolgen, so weit uns das möglich ist, familienpolitische Debatten.
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