06. Apr 2021
Wie steht es um die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland? Das Deutsche Institut für Menschenrechte befragt regelmäßig die 16 Bundesländer zu verschiedenen Aspekten und bildet die Ergebnisse in „Landkarten“ ab.
So gibt es
beispielsweise die Landkarte zu Kinderbeauftragten in Deutschland. Die
Bundesregierung hält eine solche Stelle auf nationaler Ebene für nicht
notwendig, obwohl der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Deutschland
„wiederholt aufgefordert (hat), eine ständige nationale Stelle einzurichten,
die die Behandlung von Kinderrechten als Querschnittsthema zwischen den
unterschiedlichen Ministerien auf Bundesebene, zwischen der Bundes- und
Landesebene und unter den Bundesländern koordiniert.“
Kinderbeauftragte gibt es in zwei Bundesländern: Hessen (hier ehrenamtlich) und
Sachsen-Anhalt.
Die Zusammenstellung
der Wahlberechtigung von unter Achtzehnjährigen in Deutschland zeigt, dass die UN-Kinderrechtskonvention keine
Bezüge zum Wahlrecht enthält, was die Autoren der Landkarte so erklären: „Ein
Grund dafür ist sicherlich, dass Artikel 1 UN-KRK als Geltungsbereich und
Begriffsbestimmung des Kindes einen Menschen definiert, der das achtzehnte
Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Und grundsätzlich ist das Wahlrecht meist
genau mit dem Ende dieses Kind-Seins und der Volljährigkeit verbunden.“
Partizipation ist dennoch ein großes Thema: Die Autoren geben einen Abriss über
diverse Bemühungen der jüngsten Vergangenheit, das Wahlalter abzusenken. Die Initiatoren
waren jeweils höchst unterschiedlich: minderjährige Einzelpersonen, Parteien,
die Kinderkommission des Bundestages oder das Europaparlament.
Mittlerweile sind in der Mehrheit der Bundesländer Jugendliche ab 16 Jahren auf
kommunaler Ebene wahlberechtigt. In Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und
Brandenburg dürfen sie sogar über die Zusammensetzung der Länderparlamente
mitbestimmen.
Anhand der Karte
zur Frage nach dem Zugang von geflüchteten Kindern zu Kitas wird deutlich,
dass die Praxis in den einzelnen Ländern unterschiedlich ist. Insgesamt
bilanziert das Institut, „dass der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für
Kinder ab einem Jahr für viele geflüchtete Kinder nicht erfüllt ist.“
Die Wichtigkeit eines Kita-Besuchs auch bereits für Kinder in
Erstaufnahmeeinrichtungen sei „in Hamburg und dem Saarland explizit anerkannt.“
Die Kita-Besuchsquoten seien zudem sehr unterschiedlich: „Hamburg und der
Landkreis Nordsachsen weisen hier doppelt so hohe Werte auf wie Berlin oder
Bautzen und könnten daher als Beispiel für einen schnellen Kita-Zugang dienen.“
Standards fehlen flächendeckend „werden offenbar nur dann als notwendig
erachtet, wenn diese in den Regelungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe
fallen.“
Die Grundlage für eine Erhebung zu Gewaltschutzkonzepten in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen bildet eine gemeinsame Studie von UNICEF Deutschland und dem DIMR. Das bittere Fazit: „ Strukturelle Defizite beim Gewaltschutz in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zeigen, dass diese Einrichtungen keine Orte sind, die ein kindgerechtes Aufwachsen begünstigen “. Die Studienautoren empfehlen einen Rechtsanspruch auf dezentrale Unterbringung, bundesweite Mindeststandards sowie wirksame Aufsichtsstrukturen. Von den Ländern wird vor allem mehr finanzieller und personeller Einsatz gefordert. Auf kommunaler Ebene sollen vor allem die Träger zur Einhaltung verbindlicher Gewaltschutzkonzepte verpflichtet werden.
Das Webprojekt „Landkarte Kinderrechte“ gibt es seit 2016 und wird von Zeit zu Zeit um weitere Themenfelder rund um die Kinderrechte ergänzt. Die Seite entstand aus einer Kooperation des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit dem Netzwerk Kinderrechte - National Coalition Deutschland e. V. und Save the Children Deutschland.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland seit 1992 in Kraft. Die Zuständigkeit für viele kinderrechtlich relevante Themen liegt dabei im Einzelnen bei den Bundesländern.
Alle Infos: landkarte-kinderrechte.de
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