Gefährliche Liebschaften

25. Jan 2024

Daniela von Treuenfels
Gefährliche Liebschaften

Senatorin Katharina Günther Wünsch und der Regierende Bürgermeister sind ein Paar. Wären die beiden „sich persönlich nahestehende Personen“ in einem Unternehmen wie SAP, müsste einer gehen.

Würde Kai Wegner, der sich als moderner Großstädter geriert, das Senatorengesetz zeitgemäß interpretieren, müsste er Konsequenzen ziehen.

Ein Kommentar

Im Jahr 2023 müsse so etwas möglich sein. Mit diesem kleinen Satz wischt der Regierende Bürgermeister am Jahresende Bedenken zur Seite, die angesichts seiner Beziehung zu seiner Kabinettskollegin Katharina Günther-Wünsch im Raum stehen. Kai Wegner und die Bildungssenatorin sind ein Paar, zusammengekommen sind sie, so beteuern es beide, irgendwann nach den Wiederholungswahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus im Februar 2023.

Wegner spricht seinen Satz 250 Jahre nach dem Erscheinen des französischen Briefromans Les Liaisons Dangereuses von Pierre de Laclos. Skandalumwittert von Beginn an, übersetzt 1905 von Heinrich Mann, verfilmt 1988 von Stephen Frears mit Michelle Pfeiffer und John Malkovich in den Hauptrollen. Der Stoff fasziniert bis heute: 2022 erschien eine achtteilige Historienserie, im gleichen Jahr eine moderne Adaption der Geschichte bei Netflix.

Im Original geht es in 175 Briefen um die geplante Verführung zweier sehr unterschiedlichen Frauen, um jeweils einen gesellschaftlichen Skandal zu provozieren. Die Motive: Rache und Geltungssucht. Thema sind die Abgründe des menschlichen Daseins: Intrigen, Verführung, Laster, Gewalt. Darum, moralische und sexuelle Normen zum Einsturz zu bringen. Am Ende unterliegt das Böse, die Intriganten sterben, verarmen oder gehen zurück ins Kloster.

Wegner argumentiert moralisch

Mit seinem scheinbar lapidaren Hinweis auf ein Megathema – Moral und Anstand gestern und heute – ist jede Diskussion um eine Legitimation der Liaison zwischen Wegner und Günther-Wünsch im Keim erstickt. Wir sind doch weiter als vor 250 Jahren, oder? Na sicher doch, das steht einerseits einer liberalen Gesellschaft gut zu Gesicht. Doch andererseits bleiben dem weltoffenen Berlin die kritischen Fragen auf der Zunge kleben.

Wenn sie ihn öffentlich „Adonis“ nennt, er sie wiederum als „Powerfrau“ vorstellt, was macht das mit den jeweils verlassenen Partnern? Wie geht es den Kindern? Natürlich verbietet sich dazu jede öffentliche Debatte. Doch es wäre doch auch schön gewesen, wenn die frisch Verliebten einfach die Klappe gehalten hätten.

Weiteres unprofessionelles Geplapper ist nicht auszuschließen, daher braucht es Regeln. Wer mit Moral und Anstand um die Ecke kommt, hat es in so einer Debatte in aller Regel schwer. Weil wir nicht der Prüderie, der Homophobie oder schlicht des Neides verdächtigt werden wollen, flüchten wir uns in Anglizismen. „Don’t fuck the company“ nennen wir die Frage nach Liebe, Sex und Begehren am Arbeitsplatz. „Compliance“ heißt das Regelwerk, das sich immer mehr Unternehmen geben.

Compliance zielt auf den Erfolg des Unternehmens

Das Ziel: Abhängigkeiten verhindern, Entscheidungen eine möglichst rein sachliche Grundlage geben – zum Wohl des Unternehmens. Arbeitnehmer sollen, so sehen es die Compliance-Regeln meist vor, Beziehungen vermeiden, die ihr Urteilsvermögen oder ihr Handeln in Bezug auf die Ausübung Ihrer Tätigkeit beeinträchtigen oder diesen Anschein erwecken könnten. Konkret heißt es beim Softwareriesen SAP:

„Weder direkte noch indirekte disziplinarische Berichtswege sind zwischen Familienangehörigen und sich persönlich nahestehenden Personen zulässig. Im Falle eines solchen Konflikts muss gegebenenfalls eine interne Versetzung eines Mitarbeitenden erfolgen. Familienangehörige und persönlich nahestehende Personen eines Mitarbeitenden dürfen nicht an geschäftlichen oder beschäftigungsbezogenen Entscheidungen beteiligt sein, die positive oder negative Auswirkungen auf diesen Mitarbeitenden haben könnten. Dies umfasst beispielsweise Einstellungen, Beurteilungen, Beförderungen, Vergütungen, Zuweisung von Aufgaben und disziplinarische Maßnahmen.“

Oft ist in diesen Tagen zu lesen, in der Politik gebe es solche Regelungen nicht. Das ist nicht ganz richtig. Das Berliner Senatorengesetz sieht vor: 

„Die Mitglieder des Senats haben sich aller Amtshandlungen zu enthalten, durch die sie sich selbst oder Personen, zu deren Gunsten ihnen wegen familienrechtlicher Beziehungen in Strafverfahren das Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, einen Vorteil verschaffen würden.“ 

Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt für Eheleute und nahe Verwandte, auch Verlobte können nicht gezwungen werden, vor Gericht gegen ihre Liebsten auszusagen.

Nützlicher Staub auf veralteten Paragraphen

Nun leben wir nicht mehr in einer Gesellschaft von vor 250 Jahren. Auch die noch eher präsenten 50er Jahre des 20. Jahrhunderts sind längst passé. Die Verlobte von gestern ist die Lebensabschnittsgefährtin von heute. Der moderne Kai Wegner bewegt sich auf dünnem Eis, gerade noch gerettet von einer antiquierten gesellschaftlichen Tradition in einem Gesetzestext. Hand auf's Herz: Wie viele Bekanntgaben von Verlobungen haben Sie, geschätzte Leserin, in Ihrem Leben erlebt? Besonders interessant: hier weigert sich der Regierende offensichtlich, eine Norm zeitgemäß zu interpretieren.

Geradezu erschreckend ist jedoch die Reaktion des politischen Berlin auf das Lavieren des Senatorenpärchens. Kai Wegner überrascht seit Regierungsantritt durch unfallfreies Management und einer Souveränität, die viele dem Spandauer nicht zugetraut haben. Katharina Günther-Wünsch spricht im Gegensatz zu ihren Vorgängerinnen in ganzen Sätzen und wird allgemein als kompetent, engagiert und ehrgeizig wahrgenommen. Vor allem die Bildungsfachfrau will niemand wegen einer Compliance-Geschichte angreifen oder gar verlieren.

Ein Armutszeugnis für eine kritische Öffentlichkeit und eine bittere Erkenntnis: das Personaltableau von SPD und CDU ist mehr als dünn. So dürftig, dass der Mangel an überzeugendem Personal zur maximalen Geschmeidigkeit führt, wenn es um Maßnahmen geht, die sicherstellen sollen, dass die Regierung grundlegende Verhaltensregeln einhält.

Moralisch verwerflich: Vertrauen wird verspielt

Ein Unternehmen, das Gewinneinbußen durch einen Imageschaden begrenzen wollte, wäre längst tätig geworden. In der Politik sind Glaubwürdigkeit und Integrität unbezahlbar, Vertrauen heißt die Währung, die viel zu oft leichtfertig verspielt wird. Eigentlich bräuchte es so etwas wie eine Schuldenbremse für die Demokratie. Wenn der Senat Vertrauen erhalten wollte, müssten seine Mitglieder einen der beiden Liebenden zum Rücktritt auffordern. Stattdessen rettet man sich in eine halbgare Konfliktregelung: sollten sich Bildungsverwaltung und Senatskanzlei in den Haaren liegen, vermitteln die Chefs anderer Verwaltungen.

Der gesamte Senat lügt sich damit in die eigene Tasche. Den Berlinerinnen und Berlinern wird vorgegaukelt, mit dieser „provisorischen Lösung“ sei es getan. Dabei braucht es die nicht. Auch wenn es die Buchstaben des Senatorengesetzes nicht hergeben, moralisch gibt es hier keinen Spielraum. Es ist Zeit, diese Hängepartie zu beenden. Einer der beiden Liebenden muss gehen.

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