18. Mär 2025
Schüler, die noch nicht volljährig sind und nach der 10. Klasse noch keine beruflichen Ziele haben, müssen jetzt ein 11. Pflichtschuljahr absolvieren.
Wie ist das geregelt? An den Elternfortbildner und Schulberater Constantin Saß wurde dieses Thema herangetragen:
Was hat es mit der verlängerten Schulpflicht in Berlin ab dem kommenden Schuljahr auf sich? Es heißt, dass Schüler, die nach der zehnten Klasse nicht weiter zur Schule gehen und beruflich nichts weiter geplant haben, in eine ausgewählte Schule wechseln müssten. Was soll das für eine Schule sein?
Ab dem Schuljahr 2025/26 wird es in Berlin ein elftes Pflichtschuljahr geben. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die nach der 10. Klasse die Schule verlassen und nicht nachweisen bzw. dokumentieren können, dass sie im direkten Anschluss eine reguläre Berufsausbildung beginnen, wechseln dann in der Regel in die Jahrgangstufe 11 eines praxisorientierten Bildungsganges an einem ausgewählten Oberstufenzentrum (OSZ).
Die hierfür vorgesehenen 15 OSZ, die auch als Ankerschulen bezeichnet werden, sind über ganz Berlin verteilt und arbeiten eng mit Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zusammen.
Der sogenannte Bildungsgang „IBA-Praxis“ soll eine schulische Förderung darstellen, die den Übergang in eine konkrete berufliche Qualifizierung vorbereiten und idealerweise einen passenden individuellen Plan für den Anschluss entwickeln soll. Insbesondere auch Jugendlichen, denen bislang eine Orientierung für den weiteren Werdegang fehlte, soll diese Unterstützungsmaßnahme dienen. Der Besuch der Ankerschule ist für alle Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keinen Nachweis über einen Anschluss vorweisen, verpflichtend.
Die Schulpflicht gilt aber auch als erfüllt mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe bzw. in das berufliche Gymnasium, durch den Start einer Berufsausbildung oder eines Bildungsgangs der beruflichen Schulen (z.B. Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung oder die zweijährige Fachoberschule) oder auch durch das Absolvieren eines nachzuweisenden Freiwilligendienstes.
Die Einführung beginnt bereits im laufenden Schuljahr 2024/25 mit Beratungsangeboten in der 10. Klasse. Seit Februar bis Mai finden verpflichtende Gespräche für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 in ihrer Schule statt. Dabei werden auf Basis des Halbjahreszeugnisses der voraussichtlich erreichte Schulabschluss nach dem zehnten Schuljahr, die Versetzung am Gymnasium oder auch die Perspektiven aufgrund der bisherigen beruflichen Orientierung besprochen. Die schulischen Teams für berufliche Orientierung (BO-Teams) beraten zu den Themen Ausbildung und Bildungsgängen an beruflichen Schulen und die Oberstufenkoordinator/-innen beraten zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.
Weitere Informationen zum 11. Pflichtschuljahr und zu den genauen Standorten der Ankerschulen findet man auf der Seite der Senatsbildungsverwaltung: Das 11. Pflichtschuljahr - Berlin.de
Ruby Mattig-Krone und Constantin Saß beantworten als erfahrene Elternvertreter und unabhängige Schulberater Elternfragen. Wir veröffentlichen ausgewählte Beispiele zu aktuellen Themen oder allgemeinen Angelegenheiten.
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Wissenswertes zur Elternmitwirkung in Berliner Schulen gibt es auch auf den Seiten der Bildungsverwaltung:
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