Darf die Klassenlehrerin die Klassenkasse verwalten?

28. Mär 2022

von Ruby Mattig-Krone
Darf die Klassenlehrerin die Klassenkasse verwalten?

Der Umgang mit der Klassenkasse ist gesetzlich nicht geregelt. Um Lehrern Ärger zu ersparen, sollte die Kasse von Eltern geführt werden – muss aber nicht.

Wie ist das geregelt? Die unabhängige Schulberaterin Ruby Mattig-Krone hatte in ihrem Mailpostfach dieses Anliegen:

Die Frage:

An unserer Grundschule gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Klassenlehrerin die Klassenkasse für die Schulausflüge etc. verwalten darf.

Viele Klassenlehrerinnen machen das ganz selbstverständlich, schon weil sie dann nicht jedes Mal Eintrittsgelder und Fahrtkosten einsammeln müssen.

Andere lehnen das ab mit der Begründung, die Klassenlehrerin dürfe das nicht und diese Praxis verstoße gegen die Korruptionsgesetze. Die Klassenlehrerin dürfe das Geld ohne bestimmten Zweck nicht annehmen. Aber die Eltern übergeben das Geld ja für schulische Zwecke.

Manche Elternvertreter möchten die Verantwortung der Geldverwaltung nicht übernehmen. Es ist auch unklar, was passiert, wenn manche Eltern nicht bezahlen und ob dies auch für Klassenfahrten gilt.

Die Antwort:

Das Verfahren zum Führen einer Klassenkasse ist gesetzlich nicht geregelt.

Die Einzahlung in die Klassenkasse ist freiwillig, niemand kann dazu gezwungen werden, in diese einzuzahlen. Bisher galt im Land Berlin die ungeschriebene Regel, dass Lehrerinnen und Lehrer von der Klassenkasse besser die Finger lassen sollten, alleine schon um sich nicht in eine rechtliche Grauzone zu begeben. Das hat sich nun geändert: Die Rechtsabteilung der Bildungsverwaltung sieht hier keinen Verstoß gegen geltendes Recht.

Bis es eine verbindliche Regelung für Berlin gibt ähnlich wie bereits in anderen Bundesländern, kann es dennoch konfliktfreier sein, wenn Eltern das Geld für Ausflüge, Eintritte oder Materialien selbst verwalten.

Update:

In einer früheren Version des Beitrages hat Ruby Mattig-Krone vom Führen der Klassenkasse durch Lehrkräfte abgeraten. Wir haben den Beitrag an die veränderte Rechtsauffassung der Verwaltung angepasst.

Auch die Möglichkeit eines kostenlosen Kontos bei Banken und Sparkassen für Klassenfahrten gibt es offenbar nicht mehr, wie uns eine Leserin berichtet. Wir haben den entsprechenden Absatz entfernt - und dieses Problem zur Klärung innerhalb der Verwaltung weitergeleitet.

Erstveröffentlichung 17.11.2021

Wie ist das geregelt?

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