16. Mai 2021
Gewählte Elternvertreter sind Mitglieder der schulischen Gremien. Ihre Stellvertretungen sind Abwesenheitsvertreter – das ist im Zweifel ihre einzige Funktion.
Wie ist das geregelt? Die unabhängige Schulberaterin Ruby Mattig-Krone hatte in ihrem Mailpostfach dieses Anliegen:
Ich bin stellvertretende Elternvertreterin unserer Klasse. Als solche nehme ich nicht an Gremiensitzungen teil, sondern unterstütze die beiden gewählten Vertreter bei Recherchen, Weiterleitung von Informationen oder auch beim Dialog mit den anderen Eltern.
Das ist nun nicht mehr erwünscht. Es gab Konflikte und den Vorwurf der Kompetenzüberschreitung.
Welche Rechte und Pflichten haben stellvertretende Elternvertreter?
Eltern haben vielfältige familiäre und berufliche Verpflichtungen und einen vollen Terminkalender. Daher kann es sinnvoll sein, die Arbeit der Elternvertretung auf mehrere Schultern zu verteilen. Das ist möglich durch die Wahl von Stellvertretern, das Sprecherteam verteilt dann intern die anstehenden Aufgaben.
Rein rechtlich sind Stellvertreter nach dem Schulgesetz nur Abwesenheitsvertreter – sie springen also ein, wenn die ordentlichen Elternvertreter Gremien nicht besuchen können, beispielsweise, wenn diese im Schichtdienst arbeiten oder häufiger auf Dienstreise sind.
Formal haben Stellvertreter also keine Rechte, sie sind auf eine gute Zusammenarbeit im Team angewiesen.
Ruby Mattig-Krone und Constantin Saß beantworten als erfahrene Elternvertreter und unabhängige Schulberater Elternfragen. Wir veröffentlichen ausgewählte Beispiele zu aktuellen Themen oder allgemeinen Angelegenheiten.
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Seminare für Elternvertreter: Anstehende Termine finden sich im Veranstaltungskalender.
Wissenswertes zur Elternmitwirkung in Berliner Schulen gibt es auch auf den Seiten der Bildungsverwaltung:
www.berlin.de/sen/mitwirkung-von-schuelern-und-eltern
Bildungspolitik - was Parteien, Organisationen, wissenschaftliche Einrichtungen zum Thema Schule und frühkindliche Bildung sagen.
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Darf das so sein? Warum geht das nicht? Wie ist das geregelt? Unsere Kolumnisten klären Schulrechtsfragen: Schulrechtsanwalt Andreas Jakubietz stellt Fallbeispiele aus seiner beruflichen Praxis vor. Die langjährigen Elternvertreter Constantin Saß und Ruby Mattig-Krone beantworten Elternfragen.
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