Gesamtelternversammlung ohne Schulleitung – geht das?

08. Jun 2022

von Constantin Saß
Gesamtelternversammlung ohne Schulleitung – geht das?

Die Versammlung der Klassenelternvertretungen tagt grundsätzlich in Anwesenheit der Schulleitung. Informelle Elterntreffen können in einem unverbindlicheren Rahmen stattfinden.

Wie ist das geregelt? An den Elternfortbildner und Schulberater Constantin Saß wurde dieses Thema herangetragen:

Die Frage:

Die Schulleiterin der Schule meiner Kinder nimmt grundsätzlich an den Sitzungen unserer Gesamtelternvertretung (GEV) teil. Unser GEV-Vorsitzender möchte das nun ändern und einzelne Versammlungen nur mit den gewählten Elternvertretern abhalten, da er einige Dinge nur „intern“ besprechen möchte. Er meint, er sei berechtigt, die Schulleiterin nur nach Bedarf in die GEV einzuladen. Ist das so richtig und auch sinnvoll?

Die Antwort:

Die Gesamtelternvertretung (GEV) soll die Interessen aller Eltern gegenüber der Schule vertreten und die Schulleitung spielt dabei eine zentrale Rolle. Auch für sie ist der direkte Austausch mit der GEV wichtig und wertvoll, auch um zu wissen, was die Elternschaft gerade bewegt.

Laut Schulgesetz soll die Schulleitung auf Verlangen der Gesamtelternvertretung an ihren Sitzungen teilnehmen. Dies sollte unbedingt Standard sein und bleiben; es sollte nicht der Eindruck entstehen, die Teilnahme der Schulleitung an einer GEV-Sitzung sei womöglich entbehrlich…

Wichtig ist auch der Hinweis, dass die Schulleiterin bzw. der Schulleiter nicht nur zur Teilnahme verpflichtet, sondern zu dieser auch berechtigt ist (!). Zudem lädt zur ersten GEV-Sitzung des Schuljahres grundsätzlich die Schulleitung ein.

Eine GEV-Sitzung ohne ausdrückliche Einladung an die Schulleitung sollte nur erwogen werden, wenn dies ausdrücklich von der Mehrheit der GEV gewünscht wird. Wenn ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zur Schulleitung herrscht, gibt es wenige Gründe, die bisherige Praxis zu ändern.

Im Einzelfall kann man auch vor oder nach der GEV-Sitzung einen Austausch ausschließlich für den Kreis der Elternvertreter ansetzen. Wenn dies ein formaler Tagesordnungspunkt der GEV-Sitzung ist, unterliegt er aber ebenso der schulischen Einladungs- und Dokumentationspflicht.

Die GEV kann entscheiden, Ausschüsse zu bilden, in denen sich Interessierte zu bestimmten Themen beraten. Diese Ausschüsse können für Schulverantwortliche oder andere Interessierte geöffnet werden.

Ein alternatives Format wäre ein informelles Treffen der Eltern außerhalb der GEV. Dazu muss man sich nicht unbedingt auf dem Schulgelände treffen, auch ein Café oder die Wiese im Park mit Picknick können als Ort für einen zwanglosen Austausch dienen und man kann ohne Formalien eigene Themen erörtern. Das Meeting lässt sich auch für andere Eltern mit ihren Anliegen öffnen. Manchen Eltern fällt es in diesem Rahmen auch leichter, ihre Fragen, Wünsche und Sorgen zu äußern.

Wie ist das geregelt?

Ruby Mattig-Krone und Constantin Saß beantworten als erfahrene Elternvertreter und unabhängige Schulberater Elternfragen. Wir veröffentlichen ausgewählte Beispiele zu aktuellen Themen oder allgemeinen Angelegenheiten.

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Darf das so sein? Warum geht das nicht? Wie ist das geregelt? Unsere Kolumnisten klären Schulrechtsfragen: Schulrechtsanwalt Andreas Jakubietz stellt Fallbeispiele aus seiner beruflichen Praxis vor. Die langjährigen Elternvertreter Constantin Saß und Ruby Mattig-Krone beantworten Elternfragen.

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