Kein Stress mit dem Formalkram: Regelwerk für Gremien

07. Sep 2022

von Constantin Saß
Kein Stress mit dem Formalkram: Regelwerk für Gremien

Als Hilfestellung für schulische Gremien gibt es jetzt die „Mustergeschäftsordnung“ als eine Art Leitplanke und Fahrplan für den ordnungsgemäßen Verlauf.

Wie ist das geregelt? An den Elternfortbildner und Schulberater Constantin Saß wurde dieses Thema herangetragen:

Die Frage

Unser GEV-Vorsitzender hat uns überraschenderweise diese Woche einen Entwurf für eine Geschäftsordnung vorgelegt. Er möchte, dass wir die bei der ersten GEV-Sitzung diskutieren und beschließen. – Warum gerade jetzt? Und brauchen wir noch ein Regelwerk?

Die Antwort

Seit Beginn des Schuljahrs 2022/23 gibt es für alle Berliner Schulgremien eine Mustergeschäftsordnung (SchulG-MGO). Diese war schon seit längerem angekündigt worden und gemäß Schulgesetz auch erforderlich.

Die neue Geschäftsordnung regelt die Abläufe und Verfahren aller schulischen Gremien. Dazu gehören natürlich u.a. auch die Gesamtelternvertretung (GEV), die Schulkonferenz und die Bezirks- und Landesgremien. Die MGO präzisiert die allgemein gehaltenen „Grundsätze für die Arbeit von Gremien“, die man im Berliner Schulgesetz findet.

Geregelt und konkretisiert werden dort unter anderem die Fristen zur Einberufung, Tagesordnung und Protokollführung von Sitzungen, die Festlegung von Sitzungszeiten, Sitzungsort und Teilnehmern, der Sitzungsverlauf sowie Vorgaben zu Abstimmungen und Beschlüssen.

Diese Mustergeschäftsordnung kann bei Verfahrensunsicherheiten im Ablauf oder bei Unstimmigkeiten unter den Mitgliedern des Gremiums verbindlich zur Klärung beitragen.

Die MGO gilt automatisch - es sei denn, das Gremium beschließt eine eigene Geschäftsordnung. Dies ist möglich, wenn das Gremium mit absoluter Mehrheit entscheidet, von der Muster-GO abzuweichen oder sich sogar eine eigene Geschäftsordnung gibt. Die so beschlossene abweichende Geschäftsordnung gilt dann für die Länge der Wahlperiode des Gremiums [§ 116 (7) SchulG].

Das Entwerfen einer eigenen GO sollte gut überlegt sein. Sie darf inhaltlich nicht dem Schulgesetz widersprechen, sie muss praktikabel sein und sollte nicht überregulieren. Die passgenaue Ausarbeitung kann sehr aufwändig werden. Eigene Geschäftsordnungen findet man daher eher in den schulischen Gremien auf Bezirks- und Landesebene.

Eine GEV kann sich, wie oben angefragt, ebenso eine eigene Geschäftsordnung geben. Der Beschluss darüber erfordert mit der absoluten Mehrheit der gewählten Mitglieder allerdings nicht grundlos eine recht hohe Hürde.

Unbedingt sollte zur jeweils ersten Sitzung des neuen Schuljahres die neu in Kraft getretene MGO in allen Schulgremien vorgelegt und auch erörtert werden.

Die MGO gilt ausdrücklich nicht für die Klassenelternversammlungen (also Elternabende) und auch nicht für die Dienstbesprechungen der Lehrkräfte, da es sich bei diesen im schulgesetzlichen Sinne nicht um Gremien handelt.

Die Mustergeschäftsordnung (SchulG-MGO) findet sich unter www.berlin.de/landesverwaltungsamt.pdf .

Wie ist das geregelt?

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