21. Sep 2022
Klassenfahrten sind in vielen Schulen Bestandteil des Jahresplans. Wenn Lehrer eine Durchführung jedoch ablehnen, kann nichts und niemand sie dazu zwingen.
Wie ist das geregelt? An den Elternfortbildner und Schulberater Constantin Saß wurde dieses Thema herangetragen:
Die Klassenlehrerin der 8. Klasse hat angekündigt, dass sie in diesem Schuljahr keine Klassenfahrt durchführen möchte, da es ihr zu viel Aufwand bedeutet. Wir Eltern sind sehr enttäuscht, denn die Klasse hat nun seit zwei Jahren keine gemeinsame Reise mehr unternommen. Für die achten Klassen sind im Schulprogramm mehrtägige Reisen in den achten Jahrgängen ausdrücklich erwähnt. Kann man eine Klassenreise nicht einfordern?
Im Sinne des Schulrechts handelt es sich hier um sogenannte Schülerfahrten; diese werden als mehrtägige Klassenreisen definiert, die nach Möglichkeit mehrere Übernachtungen einschließen.
Die Durchführung von Schülerfahrten ist aus pädagogischer Sicht absolut sinnvoll und gewünscht. Reisen dieser Art stärken nicht nur die sozialen Bindungen einer Lerngruppe, sondern stellen auch eine besondere Möglichkeit für außerschulisches Lernen dar.
Es besteht für schulische Dienstkräfte dennoch keine Verpflichtung, Schülerfahrten durchzuführen. Daher sollte die Schule alles dafür tun, dass auch dann eine Schülerfahrt durchgeführt werden kann, wenn die zuständige oder für die Durchführung vorgesehene Lehrkraft dazu nicht in Lage ist oder die Verantwortung nicht übernehmen möchte. Hier sollte in jedem Falle eine andere Lösung gefunden werden: Vielleicht können mehrere Klassen gemeinsam reisen oder andere Pädagogen springen ein. Gerade wenn die Schule für sich festgelegt hat, in einem bestimmten Rhythmus Schülerfahrten durchzuführen, gehören diese zum Schulleben dazu und sollten unbedingt realisiert werden.
Gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 7 des Berliner Schulgesetzes entscheidet die Schulkonferenz über die Grundsätze zur Durchführung von Schülerfahrten als Form besonderer Schulveranstaltungen. Dazu gehören Festlegungen der pädagogischen Zielsetzung der Reisen und daraus resultierende Vorgaben zur Mindestteilnehmerzahl, zu zulässigen Reisezielen (Inland, europäisches Ausland, nicht-europäisches Ausland), Reise- bzw. Mindestdauer, Beförderungsart und Unterbringung, maximalen Kosten sowie der Anzahl der Fahrten.
Ruby Mattig-Krone und Constantin Saß beantworten als erfahrene Elternvertreter und unabhängige Schulberater Elternfragen. Wir veröffentlichen ausgewählte Beispiele zu aktuellen Themen oder allgemeinen Angelegenheiten.
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