Schulkonferenz: Grundschulkinder jetzt stimmberechtigt

25. Mai 2022

von Constantin Saß
Schulkonferenz: Grundschulkinder jetzt stimmberechtigt

Veränderte Kräfteverhältnisse: In der Berliner Grundschule haben ab dem kommenden Schuljahr Schülervertreter volles Stimmrecht.

Wie ist das geregelt? An den Elternfortbildner und Schulberater Constantin Saß wurde dieses Thema herangetragen:

Die Frage

Unsere Schulleiterin hat in der Schulkonferenz unserer Grundschule mitgeteilt, dass sich die Mitglieder im neuen Schuljahr auf ein verändertes Stimmrecht einzustellen haben. Was ist damit gemeint?

Die Antwort

Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 kommt es zu einigen wichtigen Änderungen für die Arbeit der Schulkonferenzen aller Berliner Schulformen:

Bislang waren in der Grundschule die gewählten Schülerinnen und Schüler in der Schulkonferenz dort nur beratende Mitglieder. Dies ändert sich jetzt: Auch die vier Kinder erhalten ein Stimmrecht und können damit über Beschlüsse genauso abstimmen wie alle anderen Mitglieder der Schulkonferenz. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden damit gleichberechtigt über alle Fragen der Schulentwicklung, angefangen vom Schulprogramm und der Evaluation über die Hausordnung bis hin zur Verwendung der zugewiesenen Personal- und Sachmittel, also dem Schulbudget.

Zudem können ab sofort auch Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 1 als stimmberechtigte Mitglieder in die Schulkonferenz gewählt werden. Dies soll die demokratischen Partizipationsmöglichkeiten jüngerer Schüler stärken.

Wichtig: Diese Änderungen haben zur Folge, dass praktisch alle Grundschulen zu Beginn des kommenden Schuljahres ihre Schulkonferenzen komplett neu zu wählen haben, auch wenn zu Beginn des Schuljahres 2022/23 eigentlich keine reguläre Neuwahl der Schulkonferenz ansteht. Die neue Stimmberechtigung der Schülervertreter in der Schulkonferenz erfordert Neuwahlen.

Darüber hinaus erhalten die Schulkonferenzen aller Schulformen ab dem Schuljahr 2022/23 weitergehende Aufgaben: Diese müssen künftig unter anderem ein schulisches Kinder- und Jugendschutzkonzept sowie ein Mobilitätskonzept zur Schulwegsicherheit verabschieden; ebenso müssen die Grundsätze der Demokratiebildung und ggf. Festlegungen zu einem Schüler-Haushalt als Bestandteile des Schulprogramms festgelegt werden. Eine Schule kann zudem auf Antrag der Schulkonferenz eine Schulbibliothek einrichten und erhält dafür zweckgebundene Mittel; dies war bislang nicht schulgesetzlich geregelt.

Update:
In einer früheren Version hatten wir auch die geplante Aufhebung der Drittelparität thematisiert. Die ist jedoch vom Abgeordnetenhaus nicht beschlossen worden. Es bleibt also bei der Zusammensetzung der Schulkonferenz aus 4 Schülerinnen, 4 Eltern, 4 Lehrern, einer Schulleitung und einem externen Mitglied.

Wie ist das geregelt?

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