21. Jun 2024
Schulen führen einmal pro Jahr einen Studientag mit dem gesamten Kollegium durch. Manche zwei. Dazu kann noch ein Gesundheitstag kommen.
Wie ist das geregelt? Die unabhängige Schulberaterin Ruby Mattig-Krone hatte in ihrem Mailpostfach dieses Anliegen:
Darf eine Schule, die schon zwei Studientage durchgeführt hat noch einen zusätzlichen Gesundheitstag durchführen?
Schulgesetzlich ist pro Schuljahr ein Studientag vorgesehen. Auf Antrag bei der Schulaufsicht darf auch ein zweiter Studientag durchgeführt werden. Schulen, die am Programm „Gute gesunde Schule“ teilnehmen, dürfen einen weiteren Gesundheitstag (von der Allianz durchgeführt) wählen. Schulen, die nicht an diesem Programm teilnehmen, müssten dann den zweiten Studientag als Gesundheitstag beantragen.
Ruby Mattig-Krone und Constantin Saß beantworten als erfahrene Elternvertreter und unabhängige Schulberater Elternfragen. Wir veröffentlichen ausgewählte Beispiele zu aktuellen Themen oder allgemeinen Angelegenheiten.
Kontaktmöglichkeiten finden sich in unserer Übersicht.
Seminare für Elternvertreter: Anstehende Termine finden sich im Veranstaltungskalender.
Wissenswertes zur Elternmitwirkung in Berliner Schulen gibt es auch auf den Seiten der Bildungsverwaltung:
www.berlin.de/sen/mitwirkung-von-schuelern-und-eltern