21. Jan 2025
Kinder, die an einem Gymnasium weiterlernen wollen, dürfen ab dem kommenden Schuljahr in den Hauptfächern eine bestimmte Notenpunktzahl nicht überschreiten.
Wie ist das geregelt? Die unabhängige Schulberaterin Ruby Mattig-Krone hatte in ihrem Mailpostfach dieses Anliegen:
Stimmt es, dass ab dem kommenden Schuljahr nur noch die Noten von Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache für den Übergang an die Oberschulen zählen?
Das trifft nur für den Zugang an die Gymnasien zu.
Die Förderprognose bleibt wie bisher erhalten, ebenso die Doppelgewichtung der Fächer D/M/erste Fremdsprache, NaWi und GeWi aus dem 2. Halbjahr Klasse 5 und aus dem ersten Halbjahr Klasse 6. Es werden also alle Fächer auch für den Übergang weiterhin relevant bleiben.
Diese Durchschnittsnote dieser Förderprognose bleibt auch das Maß aller Dinge an den meisten übernachgefragten Oberschulen.
Aber wer auf das Gymnasium wechseln möchte, darf dabei in den Fächern D/M und erste Fremdsprache die Notenpunkte von 14 nicht überschreiten (überall eine 2 in beiden Halbjahren wären entsprechend 12 Notenpunkte). Dieser Durchschnitt wird extra ausgewiesen und regelt den Zugang zum Gymnasium. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Notensumme in den genannten Fächern höher als 14 ist, müssen dann in den Probeunterricht – so wie schon in diesem Jahr, wenn die Durchschnittsnote der Förderprognose schlechter als 2,2 ist.
Ruby Mattig-Krone und Constantin Saß beantworten als erfahrene Elternvertreter und unabhängige Schulberater Elternfragen. Wir veröffentlichen ausgewählte Beispiele zu aktuellen Themen oder allgemeinen Angelegenheiten.
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