Bildungsflatrate: als Papiertiger gelandet

24. Aug 2021

Bildungsflatrate: als Papiertiger gelandet

Behördenpingpong verhindert eine unkomplizierte Internet-Flatrate für bedürftige Schulkinder. Ein Gastkommentar von Norman Heise, Vorsitzender des Landeselternausschusses.

von Norman Heise, Landeselternausschuss Berlin

Berliner Schülerinnen und Schüler sind teilweise mit Tablets und Berliner Schulen, wenn auch zu spät, mit über 10.000 LTE-Routern ausgestattet worden, um die teils zu langsamen Internetverbindungen zu umgehen und schnelles Internet in die Klassenräume zu holen. Eine Anwendungsmöglichkeit ist, den Unterricht via Videokonferenz zu den Kindern und Jugendlichen, nach Hause zu bringen.

Der Bedarf ist da: Manche Kinder können derzeit nicht am Unterricht teilnehmen, weil sie sich selbst oder einer ihrer Angehörigen sich nicht gegen Corona impfen lassen können. Diese Schüler sind dann von der Präsenzpflicht befreit. Daneben gibt es vielerlei Gründe für das Lernen zu Hause: Erkältungen, Unwohlsein, Krankenhausaufenthalte – der virtuelle Draht ins Klassenzimmer kann jedem eine zeitweise Hilfe sein. Hausaufgaben sind ohne schnelles Netz ohnehin kaum zu machen.

Leider heißt es dann in manchen Fällen: „Kein Anschluss unter dieser Nummer.“ Entweder gibt es zu Hause keine oder eine zu langsame Festnetz-Internetverbindung beziehungsweise keine ausreichend große Datenvolumen in Mobilfunkverträgen. Es gibt also keine Möglichkeit, um dauerhaft und stabil ins Internet zu kommen.

Die Lösung bietet unter anderem die Telekom in Form einer Bildungsflatrate für 10 Euro pro Monat, ausschließlich buchbar über die Schulen bzw. Schulämter und monatlich kündbar. Diese Lösung kommt aber nicht bei den Schülern an. Die Schulen und die Bezirke als Schulträger haben dafür kein Budget. Das Land verweist auf die Zuständigkeit der Bezirke. Leidtragende sind die Kinder, denn es entsteht ein Bruch in der Anbindung des häuslichen Umfeldes ans Internet und damit an die Lernmanagementsysteme, Videokonferenzen, andere Online-Formate oder ganz grundsätzlich für die Nutzung im Bildungskontext auch außerhalb einer Pandemie.

Als Landeselternausschuss haben wir einen entsprechenden Beschluss gefasst, er lautet wörtlich: „Der LEA fordert die SenBJF auf, den Schüler*innen im Land Berlin schnellstmöglich die Nutzung solcher Zugänge als Lernmittel zu ermöglichen. Für Schüler*innen, die Unterstützungsleistungen erhalten, sollten die Kosten übernommen werden - analog des früheren Verfahrens für BVG-Schülermonatskarten.“

Auch Bezirkselternausschüsse und zumindest eine BVV haben die Politik und Verwaltung in dieser Frage zur Umsetzung aufgefordert. Im Ergebnis erleben wir ein Ping-Pong zwischen den Ebenen.

In ihrer Antwort betont die Bildungsverwaltung, die Möglichkeit, über die Telekom den sogenannten Mobilfunktarif „Education" zu buchen, bestehe nur für die Schulträger oder Schulen, nicht für Privatpersonen. Die Verwaltung der einzelnen Verträge sei für die Bezirke „nicht darstellbar“. Die Leihgeräte für Schüler seien zwar SIM-Kartenfähig, sodass die Möglichkeit bestünde, den Mobilfunktarif „Education" oder jede andere Datenflatrate zu nutzen. Aber: „Da die Sozialbehörden Leistungen übernehmen, beispielsweise ist im Regelsatz für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II eine Position für Kommunikationsdienstleistungen (Doppelflatrate Festnetztelefon und Internet als Kombipaket) i. H. v. 7,71 % bereits enthalten (diese wurde zuletzt im Januar 2021 erhöht, um die durch die Pandemie gestiegenen Bedarfe im Bereich Internet/Telekommunikation besser abdecken zu können), müsste dementsprechend für jede Schülerin und jeden Schüler eine Prüfung erfolgen, um Doppelfinanzierungen auszuschließen. Dies ist derzeit nicht möglich.“

Die einzige Lösung, die die Verwaltung bereithält, ist keine – weil Schüler vom Engagement und Gutdünken einzelner Akteure abhängig wären. „Denkbar wäre“, heißt es im Schreiben der Rechtsabteilung, „dass Schulleitungen in Einzelfällen in Abstimmung mit den Schulträgern entscheiden, eine geringe Anzahl von SIM-Karten anzuschaffen, sofern der Verwaltungsaufwand leistbar ist. Dies kann allerdings nur in eigener Verantwortung der Schulleitungen erfolgen.

Das können wir nicht hinnehmen. Schulen und Familien brauchen faire und verbindliche Regelungen. Gute Bildung darf auch hier nicht vom Zufall abhängen.

Mit der Telekom haben wir Kontakt aufgenommen und um Öffnung des Tarifes zum Selbstbuchen durch die Eltern gebeten. Man teilte uns mit, dass die Bitte auch schon aus anderen Bundesländern an sie herangetragen wurde, aber auf „höherer Ebene“ keine andere Entscheidung gefallen ist. Dabei wäre aus unserer Sicht eine mögliche Lösung, den Tarif unter Vorlage eines Schülerausweises in einem Shop per Vertrag abzuschließen.

Es darf nicht sein, dass wir den Kreis der Kommunikation und Anbindung ans Internet bei einigen Familien nicht geschlossen bekommen!

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