17. Mär 2022
Wenn Kinder sich mit Corona infizieren, passiert die Ansteckung häufig in der Schule. Die Infektion sollte daher als Schulunfall gemeldet werden.
Darauf weist aktuell die Familienkasse hin:
„Die Anerkennung als Unfall durch die zuständige Unfallkasse hat Vorteile. Denn die Unfallkasse übernimmt auch Kosten, die über die reine Bezahlung der Krankenkosten hinausgehen. Während sich die Leistungen der Krankenkasse in der Regel nur auf das medizinisch Notwendige beschränken, sind bei der Unfallkasse auch weitergehende Maßnahmen wie zum Beispiel Reha-Aufenthalte eingeschlossen.“
Die Hürden sind hoch. Die Unfallkasse Berlin weist darauf hin, dass eine Corona-Erkrankung nur als Kita- oder Schulunfall gewertet werden kann, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:
- Die Infektion muss in der Kita oder der Schule geschehen sein. Dafür ist der Nachweis erforderlich, dass das infizierte Kind in der Kita oder Schule einen engen und intensiven Kontakt mit einer anderen infizierten Person hatte und dieser Kontakt unter Berücksichtigung weiterer Risiken mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Infektion geführt hat.
- Wichtig für die Anerkennung als Schulunfall ist außerdem, dass nach einem positiven Schnelltest eine Infektion unverzüglich durch einen PCR-Test bestätigt wird. Denn nur der PCR-Test weist eine Infektion mit einer für die Unfallkasse ausreichenden Zuverlässigkeit nach.
- Des Weiteren muss ein Arzt oder eine Ärztin eine Infektion mit dem Coronavirus und auch die Erkrankung COVID-19 diagnostiziert haben.
- Eine Anerkennung einer Corona-Erkrankung als Kita- und Schulunfall setzt mindestens voraus, dass vor der betroffenen Person mindestens eine andere Person in der Kita oder der Schule PCR-positiv auf das Virus getestet wurde, die jetzt betroffene Person frühestens zwei Tage später Symptome gezeigt hat und PCR-positiv auf das Virus getestet wurde. Entscheidend ist zusätzlich, dass beide Personen in Schule oder Kita nachweislich längerfristig Kontakt gehabt haben, sich also z. B. länger gemeinsam in einem Klassen- oder Gruppenraum aufgehalten haben.
Auch symptomlose (und damit nicht meldepflichtige) Infektionen sollten unbedingt in den Einrichtungen dokumentiert werden. Kommt es nach einiger Zeit doch noch zu einer behandlungsbedürftigen Folgeerkrankung, kann damit auch im Nachhinein eine Unfallanzeige erstellt werden. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) rät deshalb Eltern, der Schule Anhaltspunkte für eine Ansteckung zu melden.
Die Familienkasse rät, auch bei milden Verläufen eine Mitteilung an die Unfallkasse in Betracht zu ziehen, da auch bei leichten oder sogar symptomlosen Erkrankungen spätere Folgeerscheinungen nicht ausgeschlossen werden könnten.
Hier gibt es Wissenwertes für Eltern. Tipps und Tricks, Hinweise und Informationen, Spannendes und Nützliches. Alles was das Elternleben geschmeidiger macht.
Besser, günstiger, nachhaltiger - in den Verbraucher-Tipps geht es um Kaufen, Leihen und Mieten.
Recht und Finanzen heißt unsere Rubrik zu wichtigen Gesetzen und Unterstützungsleistungen für Familien.
Gute Begleiter für den Umgang mit Medien in der Familie stellen wir in einer eigenen Rubrik vor.
Unter dem Stichwort Gesundheit finden sich Hinweise und Anregungen für ein gesundes Aufwachsen und ein gutes Familienleben.
Last but not least: Ferien und Reisen für einen aufregend-entspannten Familienurlaub. (im Aufbau)
Kostenlos, werbefrei und unabhängig.
Dein Beitrag ist wichtig, damit das so bleibt.
Unterstütze unsere Arbeit via PayPal.