09. Jul 2020
Der Bundesrat hat am 3. Juli dem Adoptionshilfegesetz nicht zugestimmt. Der Grund: die Benachteiligung von Regenbogenfamilien.
Manfred Lucha, grüner Sozialminister in Baden Württemberg, fragte: „Ist es wirklich eine sinnvolle Aufgabe von Adoptionsvermittlungsstellen, darüber zu urteilen, ob lesbische Ehefrauen genauso gute Eltern wären wie heterosexuelle Ehemänner?“ Darauf nämlich, schob er nach, „würde dieses vorliegende Gesetz hinauslaufen.“ Zwei Mütter müssten eine Reihe von Überprüfungen über sich ergehen lassen, von denen heterosexuelle Paare verschont blieben. Der vorliegende Gesetzentwurf bedeute eine Verschärfung der Regelungen zur Stiefkindapoption und sei daher abzulehnen. Lucha ist selbst Vater zweier Kinder, die ihre Wurzeln in Haiti haben.
Auch der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Mit der Beratungspflicht greife sie in das elterliche Recht auf Pflege und Erziehung ein, eine ohnehin bestehende Schlechterstellung lesbischer Paare werde noch verstärkt. Kinder aus Zwei-Mütter-Familien hätten jedoch einen Anspruch darauf, mit zwei rechtlich anerkannten Elternteilen aufzuwachsen.
Familienministerin Franziska Giffey verteidigte im Bundesrat den Gesetzentwurf. 23 Prozent der Stiefkindadoptionen beträfen lesbische Paare. „Es sind Adoptionen, die eigentlich keine sind, ich gebe Ihnen da Recht“, so Giffey. Dass es hier um Herkunfts- und nicht um Adoptionsfamilien gehe, müsse im Abstammungsrecht und nicht im Adoptionsrecht geregelt werden. Ein Vorschlag dazu werde ihr Haus bis zur nächsten Bundesratssitzung vorlegen, damit das geplante Gesetz – das ansonsten viel Zustimmung erhält – im Oktober verabschiedet werden könne.
Die Ministerin warb vergebens, die Länderkammer lehnte den Entwurf ab.
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