Anhörung: Votum für Ganztagsbetreuung

Quelle: Bundestag

Der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2025 stößt bei Gewerkschaften, der Wirtschaft, Vertretern der Jugendarbeit und den Kommunen auf breite Zustimmung.

Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einrichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter deutlich. Dieser sieht vor, dass der Bund in den Jahren 2020 und 2021 jeweils eine Milliarde Euro in das Sondervermögen einzahlt, aus dem den Bundesländern Finanzhilfen für den Ausbau bedarfsgerechter Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt werden sollen. Die geladenen Sachverständigen bezweifelten jedoch überwiegend, dass die Finanzmittel des Bundes ausreichen werden, damit die Kommunen die nötigen Investitions- und Betriebskosten tragen können. Zudem plädierten sie für eine Offensive, um die benötigten zusätzlichen Erzieher und Betreuer zu gewinnen.

Elke Alsago von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßte den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung um Grundschulalter ausdrücklich. Zugleich forderte sie ein größeres finanzielles Engagement vom Bund, um diesen Rechtsanspruch auch realisieren zu können. Zudem müsste eine Fachkräfteoffensive gestartet werden. Für die Umsetzung des Rechtsanspruches seien rund 100.000 zusätzliche Erzieher und Betreuer notwendig, führte Alsago aus. Sie plädierte unter anderem dafür, die Ausbildung für den Erzieherberuf einheitlich zu regeln. Bislang existiere in den Bundesländern ein Flickenteppich an Ausbildungswegen.

In diesem Sinne argumentierten auch Christine Lohn von der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit, Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge und Björn Köhler von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Christine Lohn forderte, den Beruf des Erziehers aufzuwerten. Allein mit "Applaus vom Balkon" wie während der Corona-Pandemie sei es nicht getan. Es reiche eben nicht aus, nur die Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung zu schaffen, es müsse auch qualifiziertes Fachpersonal eingestellt werden. Köhler argumentierte, dass das Verhältnis zwischen Erziehern und Schülern mindestens eins zu zehn betragen müsse, um eine qualitativ gute Betreuung garantieren zu können. Münch wies zudem darauf hin, dass bei der Forschung zur Zielgruppe der Kinder im Alter vom Schuleintritt bis zum Übergang in die Sekundarstufe I noch erhebliche Forschungsdefizite hinsichtlich ihrer Entwicklungserfordernisse und -bedarfe wie auch ihrer Lebensbedingungen und der Bedingungen ihres Aufwachsens bestünden.

Gerrit Gramer vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) betonte, dass der Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern auch im Interesse der Wirtschaft liege. Der Schuleintritt ihrer Kinder führe für die erwerbstätigen Eltern zu großen Belastungen, wenn eine Ganztagsbetreuung nicht gewährleistet sei. Die Infrastruktur in Kitas und Schulen sei deshalb genauso wichtig wie die Infrastruktur im Verkehrs- und Gesundheitswesen. Er hoffe deshalb, dass die Bundesländer die vom Bund bereitgestellten Mittel auch abrufen würden.

Uwe Lübking von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßte den Ausbau der Ganztagsbetreuung ebenfalls, forderte jedoch eine deutlich größere finanzielle Unterstützung der Kommunen, die dies umsetzen müssten. Um den Rechtsanspruch zu garantieren, seien Investitionskosten von mindestens 7,5 Milliarden Euro nötig, ab 2025 kämen Betriebskosten in Höhe von 4,45 Milliarden Euro hinzu. Der Bund müsse sich auch bei den Betriebskosten dauerhaft engagieren, sagte Lübking.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 16.6.2020

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