Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss

14. Jan 2025

Quelle: Bundestag

Der Bundesregierung liegen keine Erhebungen und damit auch keine verlässlichen und belastbaren Zahlen dazu vor, wie hoch die Gesamtzahl der Familien ist, die einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben.

Aus diesem Grund könnten auch keine Aussagen dazu getroffen werden, wie viele dieser Familien den Kinderzuschlag tatsächlich beziehen oder nicht beziehen. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (20/14206) auf eine Kleine Anfrage (20/13921) der Gruppe Die Linke. Darin rechnet die Regierung unter anderem auch vor, dass eine Nicht-Anrechnung des Kindergeldes im Bereich des Unterhaltsvorschusses im Vergleich zur geltenden Rechtslage in den vergangenen zehn Jahren zu Mehrausgaben von insgesamt rund 34,5 Milliarden Euro geführt hätte.

aus "Heute im Bundestag" vom 19.12.2024

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