Die Bundesregierung wird das im Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wie vorgesehen im Juli 2020 evaluieren.
Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Der Gesetzgeber habe diese Frist festgelegt, um eine verlässliche Tatsachengrundlage für die Evaluierung zu gewährleisten. Die geänderten Vorschriften müssten von der Verwaltung implementiert und von den Gerichten angewandt werden. Die Durchsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Bundesregierung, heißt es weiter. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass der Bundesgerichtshof das Verfahren wegen einer im Februar 2015 geschlossenen Ehe, bei der die Ehefrau zum Zeitpunkt der Eheschließung in Syrien noch keine 16 Jahre alt war, ausgesetzt habe, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.
Wie es in der Antwort weiter heißt, werde die Bundesregierung bei der Evaluierung die vorliegenden Verfahrensstatistiken sowie die zu den einzelnen Fallkonstellationen ergangene Rechtsprechung auswerten. Ferner würden die Länder um entsprechende weitere Daten gebeten werden. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie keine Möglichkeiten habe, Eheschließungen im Ausland zu verhindern. Jedoch unterfielen nach Rückkehr aus dem Ferienaufenthalt die im Ausland geschlossenen Ehen den deutschen Schutzvorschriften. Ehen, in denen mindestens ein Ehegatte bei der Eheschließung im Ausland jünger als 16 Jahre war, würden nicht für unwirksam erklärt, sie seien von Gesetzes wegen unwirksam. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung trotz fehlender Daten die Durchsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen sowie dessen Evaluierung gewährleistet.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 2.5.2019
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