06. Okt 2022
Bildungseinrichtungen gehören laut Energiewirtschaftsgesetz zu den „geschützten Kunden“ und werden daher bei einer Mangellage prioritär mit Gas versorgt.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/3672) auf eine Kleine Anfrage (20/3373) der Fraktion Die Linke hervor. Die Abgeordneten hatten sich danach erkundigt, was mit öffentlichen Bildungseinrichtungen passiere, sollte es zur Energieknappheit kommen.
Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe gehören auch besonders bedeutende Kulturgüter sowie Museen
zur kritischen Infrastruktur. Der Bundesnetzagentur soll im Fall einer
Gasknappheit eine differenzierte Abwägungsentscheidung ermöglicht werden, um
bei bedeutenden Kulturgütern im Ernstfall die Gasversorgung zu sichern und
dadurch Schäden abzuwenden.
aus "Heute im Bundestag" vom 6.10.2022
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