16. Okt 2022
Die Bundesregierung hält trotz der Bedenken des Bundesrates an der vorgesehenen bundesweit verpflichtenden Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung nach vorgegebenen Kriterien fest.
Die Bundesregierung nimmt die Ablehnung der im KiTa-Qualitätsgesetz (20/3447) vorgesehenen bundesweit verpflichtenden Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung nach vorgegebenen Kriterien durch den Bundesrat zur Kenntnis und hält an dieser Regelung im Gesetzentwurf fest. Das schreibt die Regierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates, die nun als Unterrichtung (20/3952) vorliegt.
Der Bund habe - wie im vorgelegten Gesetzentwurf eingehend dargelegt - die Gesetzgebungskompetenz für die nach dem Entwurf vorgesehenen Regelungen einschließlich der Regelung zur Ausgestaltung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung.
„Eine bundesweite soziale Staffelung anhand der
Kriterien Einkommen der Eltern, Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der
Familie und der täglichen Betreuungszeit ist neben der bereits bestehenden
Beitragsbefreiung für Familien, die Leistungen nach dem SGB II, XII, dem
Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindesgeldgesetz erhalten, ein wichtiger Schritt,
um der bestehenden Ungleichheit bei den Elternbeiträgen zwischen den Ländern
beziehungsweise innerhalb der Länder entgegen zu wirken und so einen Beitrag
zur Angleichung der Lebensverhältnisse zu leisten“, erläutert die
Bundesregierung.
aus "Heute im Bundestag" vom 14.10.2022
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