20. Nov 2024
Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einer Verlängerung des Elterngeldanspruchs für Eltern von frühgeborenen Kindern.
In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.
In der Petition wird eine Änderung des Paragrafen 4 Absatz 5 Nummer 1 des Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetzes (BEEG) dahingehend gefordert, dass der Anspruch auf Elterngeld für Eltern von Kindern, die vier Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren werden, auf 13 Monate verlängert wird. Derzeit gibt es die Verlängerung um einen Monat Elterngeld nur im Falle einer um sechs Wochen verfrühten Geburt. Begründet wird die Forderung unter anderen mit dem Verweis auf den mit einer Frühgeburt verbundenen erhöhten Pflegeaufwand für die Eltern aufgrund von zusätzlichen Arztbesuchen und Laboruntersuchungen.
Der Petitionsausschuss sei sich der verschiedentlichen und zum Teil erheblichen Belastungen bewusst, denen Eltern von frühgeborenen Kindern ausgesetzt sind, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Hierzu gehört seiner Auffassung nach auch ein erhöhter Pflegeaufwand, der unter anderem mit regelmäßig vermehrten Arztbesuchen verbunden ist. Vor diesem Hintergrund sei das der Eingabe zugrundeliegende Anliegen sehr gut nachzuvollziehen. Zugleich ist es den Abgeordneten der Vorlage zufolge ein zentrales Anliegen, „die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken und Eltern zu ermöglichen, Erwerbs- und Sorgearbeit eigenverantwortlich und partnerschaftlich aufzuteilen“.
Daher sei es zu begrüßen, dass das BMFSFJ in
Umsetzung einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag den Entwurf
eines Familienstartzeit-Gesetzes erarbeitet habe, das neben der Einführung
einer Familienstartzeit im Mutterschutzgesetz auch eine Verbesserung im
Elterngeld für Eltern von zu früh geborenen Kindern vorsehe, heißt es weiter.
Danach sollen Eltern, deren Kind mindestens vier Wochen (statt bisher sechs
Wochen) vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wird, künftig
einen weiteren Elterngeldmonat erhalten. Die weitere Staffelung der Regelung
solle unverändert bleiben, „so dass ab einer zu frühen Geburt von acht Wochen
die Eltern auch weiterhin zwei weitere Basiselterngeldmonate erhalten, ab zwölf
Wochen drei und ab 16 Wochen vier“.
aus "Heute im Bundestag" vom 16.10.2024
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