04. Mär 2021
Die Bundesregierung kann nicht beantworten, inwiefern das Starke-Familien-Gesetz zu einer höheren Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes bei Kindern und Jugendlichen geführt hat.
Das schreibt sie in einer Antwort (19/26910) auf eine Kleine Anfrage (19/26157) der Fraktion Die Linke.
Die Regierung verweist darauf, dass eine
gemeinsame Statistik zu Bildungs- und Teilhabeleistungen für alle Rechtskreise
nicht existiere. So ließen die Daten des Rechtskreises SGB II (Zweites Buch
Sozialgesetzbuch) keine Rückschlüsse darüber zu, inwieweit die Zahlen auf das
Starke-Familien-Gesetz zurückzuführen seien. Auch im Bereich des
Bundeskindergeldgesetzes würde die Zahl der Empfänger dieser Leistungen nicht
statistisch erfasst. "Die Einführung einer zusätzlichen Statistik- und
Berichtspflicht konkurriert mit dem Anliegen des Programms der Regierung
'Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung'", heißt es in der Antwort.
aus "Heute im Bundestag" vom 3.3.2021
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