16. Jun 2026
Die Bundesregierung unterstützt die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) zu Änderungen beim Unterhaltsvorschuss und prüft aktuell deren Umsetzung. Maßgabe sei dabei, dass strukturelle Verschlechterungen vermieden werden.
Maßgabe sei dabei, dass strukturelle Verschlechterungen vermieden werden. Änderungen des Umfangs oder der Dauer von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind nicht Gegenstand der Empfehlungen der KSR gewesen, betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5896) auf eine Kleine Anfrage (21/5589) der Fraktion Die Linke.
„Der Vollzug des UVG und damit auch der Unterhaltsrückgriff nach dem UVG sind Aufgaben der Länder. Der Bund unterstützt die Länder bei dieser Aufgabe. Eine Möglichkeit, den Unterhaltsrückgriff effektiver zu machen, sieht die Bundesregierung in der Umsetzung der Empfehlung der KSR zur Bündelung des Unterhaltsrückgriffs für alle Sozialleistungen“, schreibt die Regierung und verweist darauf, dass sie derzeit an Maßnahmen zur Entlastung Alleinerziehender arbeite.
aus "Heute im Bundestag" vom 18.5.26
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