Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

11. Jun 2024

Quelle: Bundestag

Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch, 5. Juni 2024, den von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ verabschiedet.

Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch, 5. Juni 2024, den von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ (20/11367) verabschiedet. Für die im Ausschuss noch geänderte Vorlage stimmten bei Ablehnung von AfD und Die Linke die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie CDU/CSU. Die abschließende Beratung im Plenum steht für Freitagnachmittag auf der Tagesordnung. Im Bundesrat ist die Vorlage nicht zustimmungspflichtig.

Mit dem Entwurf sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“ umgesetzt werden. Das Gericht hatte dem Gesetzgeber in einem Urteil von Ende März 2023 eine Frist zur Nachbesserung bis zum 30. Juni 2024 gesetzt. Konkret werden mit dem Entwurf die angemahnten Regelungen zu Unterhaltsansprüchen einer im Ausland legal geschlossenen, aber in Deutschland unwirksamen Minderjährigen-Ehe getroffen. Ebenso beinhaltet der Entwurf eine Regelung zur „Heilung“ unwirksamer Ehen, sobald die Betroffenen volljährig sind.

Mit dem Änderungsantrag ergänzten die Koalitionsfraktionen den Entwurf unter anderem um eine Evaluierungsklausel. Die Neuregelungen zu Folgen und Heilung unwirksamer Minderjährigenehen sollen danach innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert werden.

Die hib-Meldung zur Anhörung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1005914

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1002846

aus "Heute im Bundestag" vom 5.6.2024

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