Zwischenbilanz Baukindergeld

Quelle: Bundestag

Das meiste Baukindergeld ist bislang an Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen zwischen 20.000 und 30.000 Euro gegangen.

22,3 Prozent des Volumens flossen an diese Zielgruppe, wie aus der Antwort (19/9620) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Insgesamt wiesen 37 Prozent der geförderten Haushalte ein zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro nach, 58 Prozent bis zu 40.000 Euro. Vor diesem Hintergrund verwehrt sich die Bundesregierung gegen Aussagen, von der Maßnahme profitierten vor allem die oberen Einkommen.

Insgesamt wurden zum Stichtag 31. März 2019 fast 169 Millionen Euro bewilligt und auf 7.954 Anträge verteilt. Durchschnittlich leben den Angaben zufolge 1,77 Kinder in den geförderten Haushalten. Der weit überwiegende Anteil des Geldes floss in Bestandsmaßnahmen (84 Prozent). Indes weist die Bundesregierung darauf hin, dass ein Antrag erst nach dem Einzug gestellt werden kann. Wer also im vergangenen Jahr mit dem Bauen begonnen hat und in diesem Jahr einzieht, kann erst dann Baukindergeld beantragen; die Bundesregierung rechnet für das laufende Jahr entsprechend mit einem Anstieg der Anträge, die sich auf Neubauvorhaben beziehen.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 8.5.2019

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