Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026

Daniela von Treuenfels
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026

Alle Berliner Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geboren sind , werden zum August 2025 schulpflichtig. Die Anmeldung der Schulanfänger findet im Herbst vom 7. bis 18. Oktober 2024 statt. In dieser Zeit müssen Eltern ihre Kinder in der Grundschule im Einzugsbereich anmelden.

Eine geeignete Schule in Wohnortnähe finden

In der Schuldatenbank der Bildungsverwaltung kann man nach Schulen in Wohnortnähe suchen und sich Portraits der Berliner Grundschulen anschauen: www.bildung.berlin.de/Schulverzeichnis.
Auch die Grundstufen der Berliner Gemeinschaftsschulen haben seit 2020 Einschulungsbereiche.

Außerdem bieten die meisten Grundschulen im September oder Oktober einen Tag der offenen Tür an. Dort können Eltern Schulatmosphäre schnuppern, sich über Schulprogramm, Hortbetreuung oder besondere Angebote informieren und vielleicht sogar bereits die Lehrer kennen lernen, die die neuen Klassen übernehmen werden. Die Termine erfragt man am einfachsten direkt in der Schule.

Umschulungsantrag stellen

Wenn Eltern ihr Kind in einer anderen Schule einschulen möchten, müssen sie dies bei der Grundschule im Einzugsbereich beantragen. Der Umschulungsantrag muss begründet werden - entweder direkt auf dem Formular oder auf einem gesonderten Blatt, das man am besten bereits zuhause und wohlüberlegt ausfüllt. Sofern an der Wunschschule genügend freie Plätze zur Verfügung stehen, kann der Antrag genehmigt werden.

Auch wenn ein Kind in einer genehmigten und anerkannten Ersatzschule in freier Trägerschaft eingeschult werden soll, ist die Anmeldung an der Grundschule im Einzugsbereich notwendig.

Unser Schulrechtsexperte Andreas Jakubietz erklärt die gesetzlichen Bestimmungen und den möglichen Weg zur Wunschgrundschule hier: berlin-familie.de/Einschulung-Berlin-Aufnahme-die-Wunschgrundschule

Vorzeitige Einschulung

Eltern, deren Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 31. März 2020 geboren ist, können bei der zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule stellen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn das Kind keinen Sprachförderbedarf hat.
Mehr Informationen dazu hat unser Schulrechtsexperte Andreas Jakubietz hier zusammengetragen: berlin-familie.de/Vorzeitige-Einschulung-in-die-Berliner-Grundschule

Rückstellung von der Schulpflicht

Wünschen Eltern eine Zurückstellung ihres Kindes von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr, so können sie dies auf dem Antragsformular zur Grundschulanmeldung beantragen. Diesem Antrag ist eine Stellungnahme der Kita beizulegen. Im Falle einer beantragten Zurückstellung soll spätestens bis 28. Februar 2025 eine schulärztliche Untersuchung erfolgen. Eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen.

Hortbetreuung

Eltern können die ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule direkt mit der Anmeldung zum Schulbesuch beantragen. Einen Bedarf müssen sie nicht nachweisen. Die Formulare sind online unter www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/ abrufbar. Die ergänzende Förderung und Betreuung ist in den ersten zwei Schuljahren kostenfrei. Auch das Mittagessen ist für alle Grundschulkinder kostenfrei.

Schulanmeldung - welche Papiere müssen mit?

Zur Schulanmeldung müssen die Eltern ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen sowie die Geburtsurkunde des Kindes.

Nach der Anmeldung werden die Kinder durch den Kinder -und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Den Termin erhalten die Eltern meist direkt bei der Schulanmeldung.

Weitere Informationen rund um die Einschulung unter
www.berlin.de/sen/grundschule

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Schulrecht

Andreas Jakubietz ist Rechtsanwalt in Berlin. Er ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht im Bereich Bildungsrecht, insbesondere auf dem Gebiet des Schulrechts und des Hochschulzulassungsrechts tätig. Der Jurist ist Vater einer Tochter und lebt in Zehlendorf.

Seine Beiträge sind als allgemeine Information zu verstehen, die eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Im Einzelfall empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Schulrecht zu konsultieren.

Die Rechtsfragen:

Wie ist das geregelt?

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Darf das so sein? Warum geht das nicht? Wie ist das geregelt? Unsere Kolumnisten klären Schulrechtsfragen: Schulrechtsanwalt Andreas Jakubietz stellt Fallbeispiele aus seiner beruflichen Praxis vor. Die langjährigen Elternvertreter Constantin Saß und Ruby Mattig-Krone beantworten Elternfragen.

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