Eigene Bedarfsplanung für Kinderpsychotherapeuten
Zuletzt aktualisiert: 16.06.2026
Quelle: Bundestag
Die Bundesregierung arbeitet daran, die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zu schaffen.